StartLeistungenWärmemengenzähler: Ultraschall und fernauslesbar
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Wärmemengenzähler: Ultraschall, fernauslesbar.

Ultraschall-Wärmemengenzähler messen die tatsächlich abgegebene Wärmemenge – verschleißfrei, auch bei kleinen Durchflüssen, und ohne Ablesetermin über Funk ausgelesen.

Nahaufnahme eines Funkzählers zur digitalen Verbrauchserfassung
Wissen kompakt

Was ein Wärmemengenzähler misst – und was nicht

Ein Wärmemengenzähler, oft auch Wärmezähler genannt, erfasst die tatsächlich abgegebene Wärmemenge in Kilowattstunden. Dafür braucht er drei Bauteile: ein Volumenmessteil im Rohr, zwei Temperaturfühler in Vor- und Rücklauf und ein Rechenwerk, das aus Durchfluss und Temperaturdifferenz die Energiemenge errechnet.

Der Unterschied zum Heizkostenverteiler ist grundlegend: Der Heizkostenverteiler misst keine Energie, sondern schätzt die Wärmeabgabe eines einzelnen Heizkörpers über dessen Oberflächentemperatur. Der Wärmemengenzähler misst physikalisch – und ist deshalb überall dort vorgeschrieben oder sinnvoll, wo eine ganze Wohnung oder eine Fläche über einen Kreis versorgt wird.


Wo ein Wärmemengenzähler eingesetzt wird

  • Fußboden- und Flächenheizung. Hier gibt es keine Heizkörper, an denen ein Verteiler sitzen könnte. Ohne Wärmemengenzähler ist keine verbrauchsabhängige Abrechnung möglich.
  • Wohnungsstationen. Wird jede Wohnung über eine eigene Übergabestation versorgt, misst ein Zähler den gesamten Wärmebezug der Einheit.
  • Fernwärme-Hausanschluss. Der Zähler des Versorgers erfasst die Liefermenge; für die Verteilung im Haus braucht es zusätzlich die Erfassung je Nutzeinheit.
  • Gewerbeeinheiten im Wohngebäude. Getrennte Erfassung ist hier Voraussetzung für eine saubere Trennung der Kostenkreise, siehe Gewerbeimmobilien.

Ultraschall statt Flügelrad – warum das messbar besser ist

Wir verbauen ausschließlich Ultraschall-Wärmemengenzähler. Sie ermitteln den Durchfluss über die Laufzeitdifferenz zweier Schallsignale, die mit und gegen die Strömung laufen. Im Messrohr bewegt sich dabei nichts.

  • Kein Verschleiß. Ein Flügelrad läuft sich über sechs Jahre ein, sein Lager altert, die Anzeige driftet. Ultraschall hat kein Lager, das driften könnte.
  • Erfassung kleiner Durchflüsse. Ein mechanisches Messwerk braucht eine Mindestströmung, um überhaupt anzulaufen. Genau die fehlt in gut gedämmten Gebäuden und bei Fußbodenheizung, wo dauerhaft wenig Volumen mit geringer Spreizung fließt. Was ein Flügelrad dort nicht erfasst, zahlt am Ende die Gemeinschaft.
  • Unempfindlich gegen Einbaulage und Partikel. Weniger Montagefehler, weniger Reklamationen, weniger Nachbesserung vor Ort.

Alle Geräte sind MID-konform und batteriebetrieben über die gesamte Eichperiode. Die Montage übernimmt unser Montageservice mit regionalen Fachpartnern.


Fernauslesung: alle 120 Sekunden ein Datensatz

Unsere Wärmemengenzähler funken im offenen Standard Wireless M-Bus und sind OMS-zertifiziert. Alle 120 Sekunden senden sie ein verschlüsseltes Telegramm, das ein Gateway im Gebäude empfängt und per Mobilfunk weitergibt. Ablesetermine entfallen, Schätzungen ebenso.

Der offene Standard hat einen Nebeneffekt, den kein Wettbewerber freiwillig betont: Weil die Geräte interoperabel sein müssen und das Schlüsselmaterial dem Gebäudeeigentümer zusteht, sind Sie nicht an uns gebunden. Umgekehrt können wir vorhandene OMS-Zähler anderer Anbieter übernehmen, statt sie auszutauschen – siehe Messdienst wechseln.


Eichfrist sechs Jahre – auch für Wärmezähler

Wärmezähler sind eichpflichtig. Seit der Novelle des Mess- und Eichgesetzes, in Kraft seit dem 3. November 2021, beträgt die Eichfrist einheitlich sechs Jahre; zuvor waren es fünf. Danach ist der Zähler nicht mehr verwendbar – in der Praxis wird getauscht, weil eine Nacheinzelprüfung unwirtschaftlich ist.

Wer mit abgelaufenen Geräten abrechnet, macht die Abrechnung angreifbar und riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach dem Mess- und Eichgesetz. Wir überwachen die Fristen je Gerät und planen den Tausch gebündelt, statt jede Wohnung einzeln anzufahren.


Was der Zähler für Ihre Abrechnung bedeutet

Die gemessene Wärmemenge geht direkt in die Heizkostenabrechnung ein und wird nach Heizkostenverordnung mit 50 bis 70 Prozent verbrauchsabhängigem Anteil verteilt. Wo ein Wärmemengenzähler die ganze Wohnung erfasst, ist die Zuordnung eindeutig – anders als bei Verteilern, deren Bewertungsfaktoren regelmäßig Anlass für Rückfragen geben.

Aus denselben Daten entsteht die monatliche Verbrauchsinformation, die seit 2022 Pflicht ist, und die CO₂-Aufteilung nach dem Stufenmodell. Wie viel davon auf Sie als Vermieter entfällt, rechnet der CO₂-Rechner aus.


Häufige Fragen zu Wärmemengenzählern

Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler – was ist richtig? Das entscheidet die Anlage, nicht der Geschmack. Heizkörper mit erkennbarem Vorlauf: Verteiler. Fußbodenheizung, Wohnungsstation oder eigener Kreis je Einheit: Wärmemengenzähler. Wir prüfen das vor der Montage.

Sind die Kosten umlagefähig? Miete beziehungsweise Eichung und turnusmäßiger Tausch ja, als Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung. Die erstmalige Anschaffung trägt der Eigentümer.

Was kostet ein Wärmemengenzähler im Messdienst? Unsere Kunden zahlen typischerweise 10 bis 20 Prozent weniger als vor dem Wechsel zu uns. Den genauen Preis rechnen wir im kostenlosen Wechsel-Check gegen Ihre aktuelle Abrechnung, siehe Messdienst-Preise.

Können wir auch nur einzelne Einheiten ausstatten? Technisch ja. Für die Abrechnung nach Heizkostenverordnung muss die Erfassung innerhalb einer Abrechnungseinheit allerdings einheitlich sein.


Auf einen Blick

Misst die Wärmemenge in kWh, nicht die Temperatur.

Ultraschall: kein Verschleiß, keine Drift.

Eichfrist sechs Jahre seit November 2021.

Funk alle 120 Sekunden, OMS-zertifiziert.

Miete und Tausch sind umlagefähig.