Smart-Metering. Live-
Daten statt Jahres-
Zettel.
Smart-Metering heißt bei uns: Funkzähler senden ihre Werte verschlüsselt an unser Gateway. Ohne Vor-Ort-Termin, ohne Erfassungsfehler. Mieter sehen ihren Verbrauch in der AssetApp und sparen bis zu 20 % Heizenergie. Heizkostenverteiler kaufen oder mieten?

Vom Heizkörper bis in die AssetApp, verschlüsselt.
Smart-Metering ist die Zukunft der Verbrauchsmessung. Statt einmal jährlich abzulesen, übertragen unsere Funkzähler ihre Werte regelmäßig und verschlüsselt an ein Gateway in der Liegenschaft. Dieses überträgt die Daten an unsere Server in Deutschland.
Ausgelesen wird standardmäßig zweimal im Monat – am 1. und am 15. Damit liegt für jeden üblichen Mieterwechsel-Termin ein exakter Zählerstand vor, ganz ohne Vor-Ort-Ablesung. Steht für das Gateway ein Stromanschluss bereit, lesen wir die Geräte auf Wunsch sogar alle 15 Minuten aus – bei Gewerbeimmobilien oft gefragt.
Sie als Verwaltung sehen Ihre Liegenschaften jederzeit in der AssetApp. Ihre Mieter bekommen ihren Verbrauch transparent in der AssetApp angezeigt, mit Vergleich zum Vormonat, zum Vorjahr und zum Durchschnitt vergleichbarer Wohnungen.
Damit erfüllen Sie automatisch die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) und das deutsche Stichtagsgebot zum 31. Dezember 2026, ohne dass Sie sich nochmal um etwas kümmern müssen.
1. Funkzähler erfassen Verbrauch
Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Wasserzähler messen kontinuierlich.
2. Verschlüsselte Übertragung
Alle 60 Minuten senden die Geräte ihre Werte per Funk an das Gateway.
3. Gateway leitet weiter
Die Daten landen verschlüsselt auf unseren Servern in Deutschland.
4. Sichtbar in der AssetApp
Verwalter, Eigentümer und Mieter sehen aktuelle Werte und Trends.
Mieter, die ihren Verbrauch nur einmal im Jahr in einer Abrechnung sehen, haben keine Chance, ihr Verhalten anzupassen. Mit monatlichen Verbrauchsinformationen ändern sie es – und sparen messbar.
— Grundgedanke der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2018/2002 (EED)Warum Smart-Metering Ihre
Heizkosten senkt.
Energie sparen durch Transparenz
Mieter, die ihren Verbrauch monatlich kennen, sparen 6–20 % Heizenergie ohne Komfortverlust.
Keine Ablesetermine mehr
Niemand muss in die Wohnung. Mieter freuen sich, Verwalter sparen Zeit, Sie sparen Anfahrtskosten.
EED-Pflicht erfüllt
Monatliche Verbrauchsinformation ist seit 2022 EU-Pflicht. Mit Smart-Metering automatisch erledigt.
Manipulationssicher
Verschlüsselte Übertragung, fälschungssichere Werte, regionale Server in Deutschland.
Heizung ablesen ohne Termin, ohne Klingeln, ohne Schätzung
Die klassische Heizungsablesung war ein logistisches Problem: Ein Ableser kündigt sich an, jemand muss zu Hause sein, beim zweiten vergeblichen Versuch wird geschätzt — und über die Schätzung streitet man sich später in der Abrechnung. Mit fernauslesbaren Geräten entfällt dieser Ablauf vollständig.
Ihre Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Wasserzähler senden alle 120 Sekunden ein verschlüsseltes Funktelegramm. Ein Gateway im Gebäude empfängt die Telegramme und überträgt sie per Mobilfunk an unser System. Niemand muss die Wohnung betreten, niemand muss zu Hause sein, und es gibt keinen Grund mehr, irgendetwas zu schätzen. Welche Gerätetypen dahinterstehen, steht auf der Seite zur Messtechnik.
Das gilt für alle Erfassungsarten gleichermaßen: Heizkostenverteiler ablesen, Wärmemengenzähler ablesen, Wasserzähler ablesen — technisch ist es derselbe Vorgang, weil alle Geräte im selben Funknetz hängen.
Fachlich heißt dieses Verfahren Smart Metering: die automatische Fernauslesung von Verbrauchsdaten über Funk, ohne Vor-Ort-Termin. In der Immobilienwirtschaft wird der Begriff auch als Submetering geführt, wenn es um die Verteilung innerhalb eines Gebäudes geht.
Die monatliche Verbrauchsinformation ist Pflicht — und wird oft übersehen
Wer fernablesbare Messtechnik im Gebäude hat, muss seinen Mietern seit dem 1. Januar 2022 monatlich eine Verbrauchsinformation zur Verfügung stellen. Das steht in § 6a der Heizkostenverordnung und ist keine Empfehlung. Die Information soll den Verbrauch des laufenden Monats zeigen und ihn einordnen: im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und im Vergleich zu einem Durchschnittsnutzer.
Die Sanktion steht in § 12 Abs. 1 der Heizkostenverordnung. Wird die Informationspflicht nach § 6a verletzt, darf der Nutzer seinen Kostenanteil um drei Prozent kürzen. Dieselben drei Prozent gelten, wenn die fernablesbare Ausstattung fehlt. Wird gar nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, sind es fünfzehn Prozent.
Bei uns entsteht die monatliche Verbrauchsinformation automatisch aus den Funkdaten und liegt in der AssetApp für jeden Mieter bereit. Sie müssen nichts versenden, nichts erinnern und nichts dokumentieren — die Bereitstellung ist nachweisbar protokolliert.
Was Mieter sehen — und warum das Rückfragen spart
Mieter sehen ihren Verbrauch nicht erst zwölf Monate später in der Abrechnung, sondern laufend: den aktuellen Monat, den Verlauf über das Jahr und den Vergleich zum Vorjahr. Wer im Januar sieht, dass sein Heizverbrauch deutlich über dem Vorjahr liegt, kann reagieren, solange es noch etwas zu ändern gibt.
Für Sie als Vermieter oder Verwaltung hat das einen sehr praktischen Nebeneffekt: Die große Nachzahlungsüberraschung im Frühjahr wird seltener, und mit ihr die Widersprüche gegen die Nebenkostenabrechnung. Ein Mieter, der seinen Verbrauch das Jahr über gesehen hat, diskutiert die Abrechnung anders als einer, der zum ersten Mal eine Zahl vorgelegt bekommt.
Stichtag 31. Dezember 2026
Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Messgeräte in Bestandsgebäuden fernablesbar sein. Nicht fernauslesbare Geräte müssen bis dahin nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Wer den Termin verstreichen lässt, riskiert das Kürzungsrecht der Mieter — und trifft im vierten Quartal 2026 auf einen Markt, in dem alle gleichzeitig Montagetermine suchen.
Was Ihr Bestand konkret braucht, sagen wir Ihnen vorab. Bestehende OMS-Geräte anderer Anbieter können wir in vielen Fällen übernehmen, statt sie zu tauschen — siehe Messdienst wechseln. Was noch fehlt, montieren wir über unseren Montageservice. Die rechtlichen Hintergründe stehen auf der Seite zur EED-Richtlinie.
Verbrauchsdaten in der AssetApp – für Verwalter, Eigentümer und Mieter
Sie sehen alle Liegenschaften auf einen Blick, mit Drilldown bis auf den einzelnen Funkzähler. Ihre Mieter bekommen ein eigenes Cockpit für ihre Wohnung.
Weitere Leistungen.
Smart-Metering wird Pflicht.
Wir liefern es heute.
Nach EU-Energieeffizienzrichtlinie müssen alle Geräte bis 31.12.2026 fernauslesbar sein. Wir machen Sie rechtzeitig fit – ohne Stress.