Mieter sitzt in Wohnung und wundert sich über die EED-Richtlinie

EED Richtlinie

EED Energieeffizienz-Richtlinie erklärt: Neuerung der Heizkostenverordnung fordert Funk-Ablesung für Vermieter in Deutschland.

Kurz & bündig

Klimaschutz ist ein elementares Thema der heutigen Zeit. Im Dezember 2018 hat die Europäische Union im Immobilienbereich neue Vorschriften erlassen. Die Energieeffizenz-Richtlinie, die Nachhaltigkeit fördern und Ressourcen sparen soll. Am 25. Oktober 2020 wurde die EED-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Staaten der EU sind von nun an dazu verpflichtet, Einsparpotenziale zu erkennen und umzusetzen.

Inhaltsangabe

Die Richtlinien der EED wurden beschlossen.
Monatliche Verbrauchsinformationen ab Januar 2020.

Am 05.11.2021 hat der Bundesrat im Plenum über die Umsetzung der EED-Richtlinie innerhalb der Neuerung der Heizkostenverordnung entschieden. Das bedeutet für Sie als Vermieter/Verwalter:

  • Versand von monatlichen Verbrauchsinformationen an Ihre Mieter
  • Verpflichtender Einsatz von fernauslesbarer Messtechnik ab 2027
  • Erweiterung der jährlichen Heizkostenverordnung um weitere Informationen

Die monatlichen Verbrauchsinformationen werden jedoch erst dann zur Pflicht, wenn fernauslesbare Zähler verbaut sind. Analoge Ablesung der Zählerstände ist wirtschaftlich nicht umsetzbar. 

Das Ziel der Energieeffizienz-Richtlinie

Das Ziel der EED ist ambitioniert und gewagt. Fast 60 % der deutschen Haushalte sind vermietet und somit hat das Parlament sich auf Eigentümer von Mietwohnungen konzentriert. 
Eine Vorschrift sticht dabei besonders heraus: Fernauslesbare Zählertechnik soll vermehrt zur Energiewende beitragen. Ab dem 25.10.2020 dürfen keine analogen Zähler mehr verbaut werden. Dies bedeutet, dass neue Heizkostenverteiler zwingend fernauslesbar sein müssen. Diese Messgeräte sollen das Verbrauchsverhalten verbessern. 

24.10.2018

Die Energieeffizienz-Richtlinie wird von der EU beschlossen. Die Staaten hatten bis zum 25.10.2020 Zeit, die Beschlüsse in die Energy Efficiency Direktive zu überführen. 

25.10.2020

Die Umsetzung erfolgte durch eine Novellierung der Heizkostenverordnung. Von nun an müssen neue Heizkostenkostenverteiler fernauslesbar sein, wenn der Austausch technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Verbrauchsinformationen sind vierteljährlich zur Verfügung zustellen, wenn der Mieter dies fordert. 

01.01.2022

Sollte bis dahin auf fernauslesbare Zähler umgerüstet worden sein, müssen Vermieter einmal pro Monat über den Verbrauch informieren. 

01.01.2027

Ab dem Jahr 2027 müssen die Bestandsanlagen fernauslesbar sein. So wird die manuelle Ablesung in einer Wohnung entfallen. 

Die unterjährige Verbrauchsinformation

Vermieter werden ab dem 01.01.2022 verpflichtet, monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen. Dabei ist es nicht mehr möglich, auf digitale Zähler zu verzichten. Der Verwaltungsaufwand wäre dabei immens. Ebenfalls ist eine automatisierte Erstellung der monatlichen Verbrauchsinformationen durch ein Abrechnungsprogramm nötig. Wir bieten Ihnen einen Überblick zu unserer nutzerfreundlichen Komplettlösung für Sie und Ihre Mieter. 

Diese Informationen müssen in der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) enthalten sein:

  1. Der aktuelle Energieverbrauch des Mieters für Heizung und Warmwasser, gemessen in Kilowattstunden (kWh).
  2. Der Energieverbrauch des Mieters im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres, sofern diese Daten verfügbar sind.
  3. Ein Vergleich des Energieverbrauchs des Mieters mit dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Haushalte im selben Gebäude oder in vergleichbaren Gebäuden.

Die UVI muss den Mietern kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Sie kann auf Papier oder, wenn der Mieter zustimmt, auch elektronisch bereitgestellt werden. Es ist auch zu beachten, dass die Anforderungen für die UVI nur für Gebäude gelten, die mit fernablesbaren Verbrauchserfassungsgeräten ausgestattet sind.

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Per App den aktuellen Zählerstand der Messgeräte online einsehen und bequem einen Überblick über den Verbrauch erhalten. Auf diese Weise kann der Energieeinsatz und die damit verbundenen Kosten übersichtlich und verständlich nachvollzogen werden. So sind Sie für die Neuerungen der Heizkostenverordnung gewappnet.

Was ändert die Energieeffizienz-Richtlinie?

In der Immobilienwirtschaft sind Auswirkungen der EED deutlich zu erkennen. Die Transparenz für Bewohner von Mehrfamilienhäusern wird gestärkt.

  • Im Vordergrund steht die verpflichtende Nutzung von Funkzählern. So fordert die EED den Einsatz von fernauslesbaren Heizkostenverteilern, Wasserzählern und Wärmezählern. Seit der Umsetzung dürfen in Deutschland nur noch digitale Zähler installiert werden. So sind Vermieter dazu verpflichtet, die alten Zähler gegen innovative Funksysteme einzutauschen. 
  • Um Energie zu sparen, wird auf Effizienz gesetzt. Mit der Energieeffizienz-Richtlinie wird der Verbrauch nun mehrmals unterjährig erfasst. Die Mieter sollen so für den Einsatz von Ressourcen sensibilisiert werden. Für das Klima können dadurch CO2 Emissionen gesenkt werden und Mieter profitieren von geringeren Heizkosten. 
Die Lösung

Mit unserer Dienstleistung erfüllen wir die Anforderungen der EED. Monatlich wird über den aktuellen Wasser- und Energieverbrauch informiert und Einsparpotenziale aufgezeigt. So sorgen wir mit unserer automatisierten Fernablesung für mehr Komfort für Eigentümer und Bewohner.

Update & Neuerungen zur EED Richtlinie

14. Juli 2021 - Fit für 55

Brüssel hat das „Fit für 55“-Paket vorgelegt. Ziel des Pakets ist die Senkung des Energieverbrauchs der EU-Staaten um 55%. Nur so lässt sich der notwenige Wandel der Industrie, Gesellschaft und Immobilienwirtschaft herbeiführen. Dazu wurden die bisherigen Einsparverpflichtungen nahezu verdoppelt. Auch die EED ist dabei ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzespakets. Mitglieder sollen so bis 2030 den Energieverbrauch um 9 Prozent senken.

Ab Januar 2022 soll der nächste Schritt der Verordnung in Kraft treten. Ab Anfang des Jahres sind Mietern mit fernablesbaren Heizkostenzählern monatliche Verbrauchsinformationen vorzulegen.

23. September 2021 - EED Richtlinie weiter verschoben

Die Novellierung der Heizkostenverordnung und der damit verbundenen Umsetzung der EED wurde vom Bundeskabinett auf die Zeit nach den Bundestagswahlen verschoben. Geplant war, dass die Länder dem Gesetz am 17.09.2021 mit Mehrheitsbescheid zustimmen, jedoch wurde diese Gesetzesänderung vorerst von der Agenda gestrichen.
Die Vorschrift, die Wohnimmobilien auf fernauslesbare Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler umzurüsten, gilt jedoch nach wie vor und muss bis 2027 endgültig vollzogen sein.

11. Oktober 2021 - Umsetzung der Energy Efficiency Directive wird kritisiert

Laut einer aktuellen Studie vom Fraunhofer Institut (Stefan Scheuer) werden die Ziele der EED (Energy Efficiency Direktive) kritisch betrachtet und Ideen zur Optimierung dieser Umsetzung vorgeschlagen, die zur Einhaltung der Klimaziele beitragen können. Neben der Priorisierung der Vorschriften wird auch die Reihenfolge der anzuwendenden Instrumente untersucht. Zudem sorgt die CO2 Bepreisung und ein Anstieg der Heizkosten für Rückenwind, um effizientere Heizsysteme zu fördern und digitale Fernablesung mit monatlichen Verbrauchsinformationen attraktiv zu gestalten. Quelle (www.isi.fraunhofer.de)

05 November 2021 - Umsetzung in deutsches Recht

Bundesrat entscheidet über die Umsetzung der neuen Heizkostenverordnung.

Unsere Meinung zur EED Richtlinie

Die EED fordert viel. Für private Vermieter ist es nicht mehr möglich, auf einen Messdienstleister mit Fernauslesung und Onlineportal zu verzichten. Die Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft wird mit Hilfe der Richtlinie deutlich vorangetrieben. Es müssen strenge Vorgaben umgesetzt werden, um hier die Umwelt zu schützen. Dabei ist die einzige Möglichkeit mit Funksystemen zu arbeiten, um somit den gesetzlichen Bestimmungen Folge zu leisten. Nur WEG-Verwaltungen, Immobilienunternehmen und Eigentümer, die schon heute auf Funktechnologie setzen, sind zukünftig überlebensfähig.

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Ab dem 1.1.2023 wird die alleinige Verantwortung für die CO2-Abgabe bei der Nutzung von Erdgas und Öl zur Beheizung nicht länger den Vermietern auferlegt, die bisher von den Mietern getragen wurde. Stattdessen wird gemäß dem neuen Gesetz ein Stufenmodell eingeführt, das die Kostenverteilung basierend auf der Energieeffizienz des Gebäudes regelt.

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