Messdienstleistung für Gewerbeimmobilien.
Wir sind spezialisiert auf die Prozessdigitalisierung von Messdienstleistung im Gewerbebereich, Bürogebäude, Mixed-Use-Quartiere, Hotels, Healthcare, Retail. Seit 2023 sind wir Teil der Alois Müller-Gruppe und arbeiten in Projekten mit über 70 TGA-Ingenieuren und 550 HLKS-Monteuren zusammen.

Messdienstleistung macht Probleme, fast immer aus dem gleichen Grund.
Anfechtbare Heizkosten
Bis zu 15 % der Heizkosten sind bei unzulässiger Abrechnung anfechtbar. Bei großen Gewerbeobjekten reden wir schnell von fünfstelligen Beträgen pro Jahr.
Folgeschäden durch Leckagen
Unerkannte Leckagen verursachen hohe Folgekosten, nicht nur am Bauwerk, auch in Form von Streitigkeiten mit Mietern und Versicherern.
Teure Nachbereitung
Technische Nachbereitung ist zeit- und kostenintensiv. Ohne sauberen Datenstand am Anfang vervielfacht sich der Aufwand am Ende.
Die technische Grundlage ist meist die Ursache. Deshalb beginnen wir mit einer Liegenschaftsanalyse, nicht mit einem Angebot.
Erst Liegenschaftsanalyse, dann
Messdienstleistung.
Bei Gewerbeobjekten ist eine valide Liegenschaftsanalyse die Voraussetzung dafür, dass eine spätere Messdienstleistung überhaupt rechtssicher abrechnen kann. Beide Produkte sind separat buchbar, aber nur in dieser Reihenfolge sinnvoll.
Von der Aktensichtung bis zur
Abrechnung auf Knopfdruck.
Bewegen Sie die Maus über die einzelnen Schritte oder scrollen Sie nach unten – zu jedem Schritt finden Sie ausgeklappt die wichtigsten Tätigkeiten.
Wir starten dort, wo die Daten liegen.
Bestandsobjekt
- Letzte Heizkostenabrechnung
- Zählerliste vorhandener Geräte
- Grundriss
Projektentwicklung
- Strangschema
- Auslegung der Messstellen (Zählerliste des Planungsunternehmens)
- Grundriss
Was nicht im Grundriss steht, sehen wir vor Ort.
- Verortung des Messplatzes im Grundriss inklusive Fotodokumentation
- Aufnahme der technischen Eigenschaften jedes Geräts
- Mängel oder Nicht-Montage-Gründe dokumentieren
Revisionssicher mit Foto, Verortung, und Empfehlung zur Behebung.
- Pro Messstelle ein Datensatz mit Status, Verantwortlichem, Plan-Referenz und Lage-Verortung
- „Gerät vorhanden? ja/nein" inkl. Fotos und Notiz zur Ist-Situation
- Empfehlung zur Behebung der Mängel (Tausch, Neumontage, Geometrie-Anpassung …)
- Übergabe als PDF und CSV – revisionssicher und im Bauakten-Format
Strangschema ≠ Abrechnungskonzept.
- Das Strangschema allein reicht häufig nicht, um Heiz- und Wasserkosten eindeutig zuzuordnen
- Wir erstellen ein Mess- und Abrechnungskonzept Wärme/Kälte, das die Kostenseite transparent und nachvollziehbar aufschlüsselt
- Inkl. Verteilerschlüssel, Sonderflächen, Mischeinheiten und Schnittstellen zu Heiz-/Kälte-Netzen
Auf Basis der Analyse wird das Angebot belastbar kalkuliert.
- Gerätekonzept festlegen
- Umsetzung und Rollout planen
- Angebot ohne Risikoaufschlag erstellen
Kontinuierliche Überwachung – kein Blindflug zwischen Abrechnungen.
- Kundenplattform für prozessoptimierte Zusammenarbeit zwischen Property-Manager, Eigentümer und Mieter
- Transparente Auswertungen für Wärme- und Wasserverbrauch je Liegenschaft und Mieteinheit
- Frühwarnsystem bei Verbrauchssprüngen oder Geräteausfall
- Web- und Mobile-Apps – auch für Tablet im Property-Manager-Büro
Sofortige Prozesse statt monatelange Wartezeit auf den Messdienstleister.
- Sofortige Prozesse ohne lange Wartezeiten – Abrechnung in Tagen statt Wochen
- Höhere Datenqualität durch den Verzicht auf manuelle Eingriffe
- Direkte und eigenständige Korrekturmöglichkeiten – Sie greifen ein, wenn etwas hakt
- Heiz- und Nebenkostenabrechnung gemäß HeizkostenV, BetrKV und HeizkostV-Stufenmodell
Sicherstellung der
Abrechnung – und damit Rechtstreitigkeiten und Kürzungen vermeiden.
- Umfangreiche Aufnahme der Objekte – nichts geht in der Excel-Tabelle verloren.
- Kontinuierliche Überprüfung der Daten – statt einmal jährlich böser Überraschung.
- Digitalisierte Heiz- und Wasserkostenabrechnung – auf Knopfdruck statt auf Zuruf.
- Persönlich ansprechbar bleiben – fester Customer-Success-Manager pro Portfolio.

Die EED-Richtlinie – und das Kürzungsrecht der Mieter.
Drei Fristen, ein Kürzungsrecht. Wer Schritt 1–7 oben sauber durchläuft, ist auf der sicheren Seite.
- Seit 2022 Mieter müssen monatlich über ihren Verbrauch informiert werden (bei vorhandenen Funkgeräten).
- Seit 12/2022 Alle neu installierten Messgeräte müssen interoperabel sein.
- Bis Ende 2026 Alle Geräte müssen auf Funk umgerüstet sein – aktuell sind erst rund 65 % am Markt umgestellt.
Kürzungsrecht von Mietern gegenüber Heizkosten
Kürzungen werden addiert. Im Worst Case: bis zu 21 % der Heizkosten anfechtbar.
- Seit 2022 Mieter müssen monatlich über ihren Verbrauch informiert werden (bei vorhandenen Funkgeräten).
- Seit 12/2022 Alle neu installierten Messgeräte müssen interoperabel sein.
- Bis Ende 2026 Alle Geräte müssen auf Funk umgerüstet sein – aktuell sind erst rund 65 % am Markt umgestellt.
Kürzungsrecht von Mietern gegenüber Heizkosten
Kürzungen werden addiert. Im Worst Case: bis zu 21 % der Heizkosten anfechtbar.
Starten Sie mit einer
Liegenschaftsanalyse – auch ohne
spätere Messdienst-Beauftragung.
Wir prüfen Ihr Gewerbeobjekt unabhängig und transparent. Ergebnis bleibt Ihres –
auch wenn Sie sich gegen unsere Messdienstleistung entscheiden.