Messdienst wechseln.
Wir machen alles dazwischen.
Sie wollen den Messdienst wechseln? Egal ob ista, Techem, Brunata oder Minol, wir prüfen Ihren Vertrag kostenlos – Dienstleistungsverträge sind in der Regel jährlich kündbar. Funkgeräte mit Einbau nach 12/2022 übernehmen wir einfach: nur ein Gateway montieren, fertig.

Wann sich ein Wechsel
lohnt.
Klassische Messdienstleister sind oft 30 Jahre alt und entsprechend organisiert. Drei Punkte, die Verwalter und Vermieter regelmäßig zum Wechseln bewegen:
1. Pauschale für jeden Mieterwechsel
ista, Techem & Co. verlangen typisch 30–60 € pro Zwischenablesung. Bei einer Verwaltung mit 1.000 Wohneinheiten und nur 8 % Fluktuation sind das bis zu 4.800 € pro Jahr, nur für Pauschalen. Bei AssetEnergy: enthalten im Festpreis.
2. Doppelte Datenpflege
Sie pflegen Mieterstammdaten in DOMUS oder iX-Haus, und parallel nochmal in der Messdienst-Software. Bei jedem Mieterwechsel doppelter Aufwand. Über den Branchen-Datenaustausch (ARGE & BVED) fließen Daten automatisch.
3. EED-Stichtag 31.12.2026
Spätestens dann müssen alle Geräte fernauslesbar sein. Wenn Sie bis dahin sowieso tauschen müssen, ist es der ideale Moment, gleich den Anbieter zu wechseln, ohne Mehraufwand.
Kündigung ist meist kein Hindernis
Messdienst-Dienstleistungsverträge sind in der Regel jährlich kündbar – lange Laufzeiten betreffen meist nur die Gerätemiete. Zusätzlich greift bei Preiserhöhungen oder Vertragsänderungen oft ein Sonderkündigungsrecht. Wir prüfen Ihren Vertrag in 5 Werktagen und nennen Ihnen den nächstmöglichen Wechseltermin.
Sie liefern den Vertrag, wir
kümmern uns um den Rest.
Vertragsprüfung
Sie senden uns Ihren bestehenden Messdienst-Vertrag. Wir prüfen Kündigungsfrist und Wechselzeitpunkt – in der Regel ist jährlich kündbar. Kostenlos und unverbindlich.
Angebot & Vertrag
Verbindliches Angebot binnen 5 Werktagen. Bei Zusage übernehmen wir auch die Kommunikation mit Ihrem alten Anbieter.
Migration & Geräte-Übernahme
Datenmigration aus Ihrer Hausverwaltungs-Software. Geräte mit Einbau nach 12/2022 sind interoperabel – wir übernehmen sie und montieren nur ein Gateway im Gebäude, ohne Wohnungszutritt. Ältere Geräte tauschen unsere regionalen Service-Partner.
Ab in den Live-Betrieb
Funkzähler aktiv, Daten fließen, Mieter haben Zugang zur AssetApp. Erste automatisierte Abrechnung läuft zur nächsten Periode.
Was sich konkret ändert.
Vergleich basiert auf öffentlich kommunizierten Vertragsstandards. Im Einzelfall können Konditionen abweichen.
Warum es einfacher ist, den Messdienst zu wechseln, als die meisten denken
Der häufigste Grund, warum Eigentümer und Verwaltungen beim alten Messdienst bleiben, ist ein Irrtum: die Annahme, man müsse erst lange Gerätemietverträge abwarten oder Restraten ablösen, bevor ein Wechsel möglich ist.
Die Heizkostenverordnung sagt etwas anderes. Fernablesbare Ausstattungen müssen seit dem 1. Dezember 2022 interoperabel sein, und das Schlüsselmaterial der Geräte ist dem Gebäudeeigentümer kostenfrei zur Verfügung zu stellen — gemeint sind die AES-Codes, mit denen sich die Funktelegramme entschlüsseln lassen. Das gilt für jeden Anbieter, auch für Ihren derzeitigen.
Praktisch heißt das: Stehen die vorhandenen OMS-Geräte in Ihrem Eigentum, übernehmen wir die Auslesung, ohne dass ein einziger Zähler getauscht wird. Sie kündigen den Dienstleistungsvertrag, wir lesen ab dem Stichtag weiter aus. Kein Gerätetausch, keine zweite Montage, keine neue Eichfrist. Läuft dagegen ein Gerätemietvertrag, prüfen wir Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten — auch dann ist ein Wechsel meist früher möglich als angenommen. Technische Details dazu auf der Seite zur Messtechnik.
Sie haben den Wechsel im Kopf, aber Sorge wegen laufender Verträge?
Messdienst-Verträge sind in der Regel jährlich kündbar – ein sauberer Ausstieg ist fast immer möglich. Sind Ihre Geräte nach 12/2022 eingebaut, übernehmen wir sie einfach: Gateway montieren, Zähler auslesen – ohne Wohnungszutritt.
Portfolio-Wechsel
ab 1.000 Einheiten.
Bei großen Wohn- und Gewerbeportfolios steuern wir den Messdienstwechsel vollständig, von der Vertragsauskunft bis zur letzten umgerüsteten Liegenschaft. Sie liefern die letzten Abrechnungen und eine Vollmacht, alles Weitere übernehmen wir in fünf Phasen.
Bestandsanalyse
Sie stellen uns die letzten Heizkostenabrechnungen über einen Datenraum bereit. Wir erstellen die Vollmacht, holen die Vertragsunterlagen beim bisherigen Messdienstleister ein und prüfen Laufzeiten und verbaute Messtechnik. Geräte ab Montage 2022 müssen interoperabel sein und lassen sich in der Regel übernehmen.
Wechselfahrplan je Objekt
Aus den Vertragsunterlagen bestimmen wir für jede Liegenschaft den wirtschaftlich sinnvollen Wechselzeitpunkt. Der Dienstleistungsteil ist üblicherweise jährlich kündbar, auch wenn die Gerätemiete länger läuft. Sie sehen im Fahrplan, wann welches Objekt an die Reihe kommt.
Integration der Liegenschaften
Die abgestimmten Objekte ziehen wir in die AssetApp. Vorhandene Geräte übernehmen wir, wo es technisch geht, der Rest wird durch neue Messtechnik ersetzt. Die Umrüstung läuft nach Fahrplan, nicht als Big Bang über den gesamten Bestand.
Einrichtung der Schnittstelle
Wir begleiten die Anbindung an Ihr Verwaltungsprogramm, bei Bedarf gemeinsam mit Ihrem Systemanbieter. Unterstützt werden der bved-Datenaustausch, der ARGE-Datenaustausch und eine individuelle REST-API.
Automatisierte Abrechnung aktiv
Ab hier laufen Nutzerwechsel und Stammdatenänderungen automatisiert über die Schnittstelle, und die Heiz- und Wasserkostenabrechnung startet auf Knopfdruck aus dem System.
Ab 1.000 Wohn- oder Nutzeinheiten
Diesen vollständig gesteuerten Wechsel bieten wir ab 1.000 Einheiten an, typischerweise im Zuge eines Portfolio-Onboardings. Darunter läuft der Wechsel über den Standardprozess weiter oben, ebenso ohne Aufwand für Sie, nur ohne eigenen Fahrplan je Objekt.
Woran ein Onboarding gelingt,
und woran es scheitert.
Wir sagen vorher, was es auf Ihrer Seite braucht. Fehlt eines dieser Stücke, wird die Einführung aufwendig, ohne dass das Ergebnis besser wird.
Bestand ab 1.000 Nutzeinheiten
Unterhalb dieser Größe rechnet sich der gesteuerte Wechsel für beide Seiten nicht. Ab 1.000 Einheiten übernehmen wir Vertragsauskunft und Wechselfahrplan vollständig.
Verwaltungsprogramm mit Schnittstelle
Ein modernes Verwaltungssystem, das den bved- oder ARGE-Datenaustausch beherrscht oder eine REST-API anbietet. Das ist die technische Grundlage dafür, dass Nutzerwechsel und Stammdaten automatisch fließen.
Ein fester Ansprechpartner bei Ihnen
Eine Person, die die Einführung intern koordiniert und die Schnittstelle zu uns bildet. Verteilt sich die Zuständigkeit auf viele Schultern, verlängert das jede Abstimmung.
Zeit in der Einführungsphase
Die gemeinsame Aufsetzphase braucht Kapazität in Ihrem Team. Wer hier spart, korrigiert später Prozesse, die falsch aufgesetzt wurden.
Bereitschaft, Abläufe neu zu denken
Papierbasierte Routinen Schritt für Schritt durch automatisierte Prozesse ersetzen, Vollmachten und Dokumente digital austauschen. Wer bestehende Abläufe nur digital nachbilden will, hebt den eigentlichen Effekt nicht.
Mein Vertrag mit ista/Techem läuft noch 5 Jahre. Kann ich trotzdem wechseln?
+Meist ja – und einfacher als gedacht: Der reine Dienstleistungsvertrag (Ablesung, Abrechnung) ist in der Regel jährlich kündbar; lange Laufzeiten betreffen meist nur die Gerätemiete. Diese Geräte übernehmen wir bei Einbau nach 12/2022 einfach. Zusätzlich greift z.B. bei Preiserhöhungen oft ein Sonderkündigungsrecht. Wir prüfen das in 5 Werktagen kostenlos.
Was kostet die Vertragsprüfung?
+Nichts. Die Erst-Prüfung ist kostenlos und unverbindlich, auch wenn am Ende ein Wechsel nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Wir sagen das ehrlich, wenn das der Fall ist.
Was passiert mit den bestehenden Geräten?
+Wurden Ihre Funkgeräte nach Dezember 2022 installiert, sind sie interoperabel – wir übernehmen sie und installieren lediglich ein Gateway zur Auslesung. Niemand muss in die Wohnungen. Ältere Geräte tauschen wir schrittweise zur nächsten Eichfrist oder in einer Aktion – wir empfehlen die kostenoptimale Variante.
Müssen Mieter etwas tun?
+Nein. Wir kommunizieren den Wechsel direkt mit den Mietern (in Ihrem Namen, in Ihrer CI). Bei Geräte-Übernahme (Einbau nach 12/2022) müssen Mieter gar nichts tun – wir montieren nur das Gateway im Gebäude. Nur bei einem Geräte-Tausch ist ein kurzer Termin nötig, koordiniert durch unsere regionalen Service-Partner.
Werden Verbrauchsdaten aus alten Abrechnungen übernommen?
+Ja. Vergangene Verbrauchswerte (Vorjahr) werden importiert, sodass die erste Abrechnung mit AssetEnergy direkte Vergleiche enthält. Auch laufende Abrechnungsperioden können wir nahtlos übernehmen.
Wie lange dauert ein Wechsel typischerweise?
+Ab Vertragsabschluss bis zum Live-Betrieb: 2–4 Monate, je nach Größe Ihres Bestands. Datenmigration läuft parallel zum Geräte-Tausch.
Themen, die Ihr Wechsel betreffen wird.
Wechseln Sie heute,
nicht erst zum Stichtag 2026.
Eine kostenlose Vertragsprüfung in 5 Werktagen. Keine Verpflichtung, keine versteckten Kosten, nur eine ehrliche Einschätzung.