Junger Hausverwalter der die Rechnungen von Messdiensten sortiert

Preisliste und Angebot von Messdiensten: Darauf müssen Vermieter achten!

Die Preisliste einiger Messdienste ist lang. Insbesondere bei Angeboten der großen Messdienste stellt man fest, dass die Kosten aus dem Angebot und die der Schlussrechnung nicht mehr übereinstimmen. Oftmals werden im Angebot nicht alle Kosten aufgeführt und stattdessen lediglich auf die Preisliste verwiesen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie als Vermieter achten müssen.

Gefahr der Preisliste: Doppelt so hohe Kosten als im Angebot

Um Wettbewerbsvorteile zu sichern und sich dem Hausverwalter oder Vermieter als preiswerter Messdienst zu präsentieren, werden in Angeboten Preise für typische Dienstleistungen häufig nicht aufgeführt. Lediglich in der Fußnote wird auf die Preisliste verwiesen.

Generell ist eine Preisliste bei Messdiensten notwendig, jedoch war sie ursprünglich nicht für die Standard-Leistungen gedacht, die garantiert auftreten. Lediglich Sonderfälle wie „Nachträgliches Hinzufügen einer Abrechnungseinheit“ oder „Austausch eines Heizkörpers“ sollten hier verzeichnet werden. Dennoch nutzen die großen Akteure der Messdienstbranche die Preisliste, um Kosten zu verstecken und Angebote vermeintlich preiswert darzustellen. Das führt in vielen Fällen dazu, dass die tatsächlich anfallenden Kosten doppelt so hoch ausfallen als ursprünglich angenommen.

Beispiel: Immobilie mit 6 Wohneinheiten

Angebot eines Messdienstes

  • Grundpreis / Liegenschaftsgebühr
    1 x 35,00 €
    je Liegenschaft
  • Heizkostenabrechnung
    6 x 7,00 €
    Je Nutzer
  • Ablesung Nutzereinheit
    6 x 3,00 €
    je Nutzer
  • Verbrauchsinformation
    6 x 6,50 €
    je Nutzer
  • Gerätemiete Heizkostenverteiler
    30 x 4,00 €
    je Gerät
  • Gerätemiete Wasserzähler
    6 x 10,00 €
    je Gerät
  • Angebotspreis
    314,00 €

Zur Rechnungsstellung wird die jeweils bei Leistungserbringung gültige Preisliste herangezogen.

Tatsächliche Kosten

  • Grundpreis / Liegenschaftsgebühr
    1 x 35,00 €
    je Liegenschaft
  • Kostenübermittlung
    1 x 45,00 €
    je Liegenschaft
  • Heizkostenabrechnung
    6 x 7,00 €
    Je Nutzer
  • Ablesung Nutzereinheit
    6 x 3,00 €
    je Nutzer
  • Verbrauchsinformation
    6 x 6,50 €
    je Nutzer
  • Verbrauchsanalyse
    6 x 4,50 €
    je Nutzer
  • Ablesung Heizkostenverteiler
    30 x 5,00 €
    je Heizkostenverteiler
  • Ablesung Wasserzähler
    6 x 7,00 €
    je Wasserzähler
  • Gerätemiete Heizkostenverteiler
    30 x 4,00 €
    je Gerät
  • Gerätemiete Wasserzähler
    6 x 10,00 €
    je Gerät
  • Tatsächliche Kosten
    578,00 €

Eine Preisliste die für Verwirrung sorgt - Wir klären auf:

Die Preislisten enthalten Positionen mit nahezu identischen Beschreibungen. Man könnte annehmen, dass die Position „Ablesung je Nutzer“ die Kosten beinhaltet, die man für die Ablesung zahlt. Das ist leider nicht der Fall. Für die Ablesung zahlt man tatsächlich zweimal: Einmal je Nutzer und dann noch einmal je Gerät, wobei die Kosten je Gerät den größeren Teil ausmachen.

Aber damit ist es noch nicht genug. Es wird weiter differenziert, welcher Zähler per Funk abgelesen wird: Heizkostenverteiler, Wasserzähler oder Wärmemengenzähler. Für jedes Gerät fallen unterschiedliche Gebühren an, obwohl der Aufwand für jeden Zählertyp derselbe ist.

Die verwirrenden Positionen in der Preisliste führen letztlich dazu, dass man für die gleiche Dienstleistung einmal je Nutzer und einmal je Gerät zahlt, wobei nur die deutlich geringeren Kosten je Nutzer im Angebot erscheinen. Wir als Messdienst halten diese intransparente Preisgestaltung in Angeboten gegenüber unseren Kunden für unfair und sorgen dafür, dass alle unsere Kosten im Angebot enthalten sind.

Ansicht eines Angebots mit kurzer Preisliste von uns als Messdienst

Eine Leistung. Ein Preis.

Als Messdienst legen wir Wert auf eine einfache Preisgestaltung. Für die Ablesung wird pro Gerät bezahlt, und dabei machen wir keinen Unterschied, ob es sich um einen Wasserzähler oder Heizkostenverteiler handelt. Zudem sind die Kosten dafür transparent und einfach verständlich bereits in den Angeboten aufgeschlüsselt und nicht in langen Preislisten versteckt.

Vorsicht beim Eigentümerwechsel

Bei einem Eigentümerwechsel wird der bestehende Vertrag mit dem Messdienst auf den neuen Eigentümer übertragen. Dafür ist ein Formular notwendig, das der bestehende Messdienst zur Verfügung stellt. Dabei wird häufig die Gelegenheit genutzt, nicht nur den Eigentümerwechsel zu bestätigen, sondern gleichzeitig einen neuen Vertrag mit neuen Laufzeiten und Konditionen zu vereinbaren. Leider bemerken die meisten Eigentümer dies im Stress oft nicht und überlesen das Kleingedruckte. Diese Praxis ist leider weit verbreitet und führt zu Unverständnis bei den neuen Eigentümern, die eigentlich selbst ihren Messdienst auswählen wollten.

Wir sorgen für weniger Ärger und mehr Transparenz

Die Preisgestaltung mit vielen unterschiedlichen Kostenpositionen stößt häufig auf Unverständnis. Und das zu Recht. Ein Kunde, der sich nur einmal im Jahr mit der Messdienstleistung befasst, kann unmöglich die komplexe Struktur in der Rechnungsstellung verstehen. Daher haben wir uns dazu entschieden, etwas anders zu machen. Eine klare Kommunikation von Angebot bis Abrechnung ist der Schlüssel für eine ehrliche und transparente Zusammenarbeit.

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