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Häufige Fragen

Antworten auf einen Blick.

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nicht dabei ist, schreiben Sie uns. Wir antworten persönlich binnen
24 Stunden.

Was genau macht AssetEnergy?

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AssetEnergy ist ein digitaler Messdienstleister (Submetering). Wir liefern und montieren Funkzähler, lesen sie per Gateway aus und erstellen daraus die Heiz- und Nebenkostenabrechnung nach HeizkostenV, inklusive monatlicher Verbrauchsinformation an die Mieter.

Welche Geräte setzt AssetEnergy ein?

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Heizkostenverteiler mit Zwei-Fühler-System, Wärmemengenzähler für Fußbodenheizungen, Funk-Wasserzähler für Warm- und Kaltwasser, fernauslesbare Rauchwarnmelder. Alle MID- und EED-konform.

Wie funktioniert Smart-Metering konkret?

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Funkzähler senden ihre Werte verschlüsselt an ein Gateway in der Liegenschaft. Dieses überträgt die Daten regelmäßig an unsere Server in Deutschland. Sie und Ihre Mieter sehen den Verbrauch in der AssetApp – Standard-Auslesung am 1. und 15. jedes Monats, bei Gewerbe mit Stromanschluss fürs Gateway optional alle 15 Minuten.

Wo werden meine Verbrauchsdaten gespeichert?

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Ausschließlich auf Servern in Deutschland. Verschlüsselt, DSGVO-konform. Wir verkaufen keine Daten weiter und nutzen sie nicht kommerziell.

Wie wechsle ich von ista, Techem oder Brunata?

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Sie senden uns Ihren Vertrag, wir prüfen Sonderkündigungsrechte und Wechselzeitpunkte kostenlos in 5 Werktagen. Bei Zusage übernehmen wir Datenmigration, Geräte-Tausch und Mieter-Kommunikation.

Mein Vertrag läuft noch 5 Jahre. Kann ich trotzdem wechseln?

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In vielen Fällen ja. Klassische Messdienst-Verträge enthalten oft Sonderkündigungsrechte, etwa bei Preiserhöhungen über einer bestimmten Schwelle, bei wesentlichen Vertragsänderungen oder bei Eigentümerwechsel. Wir prüfen das in 5 Werktagen kostenlos.

Was passiert mit den bestehenden Geräten?

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Drei Optionen: (1) Übernahme bestehender Messtechnik, soweit technisch möglich. (2) Schrittweiser Tausch zur nächsten Eichungsperiode. (3) Komplett-Tausch in einer Aktion. Wir empfehlen die kostenoptimale Variante.

Wie lange dauert ein Wechsel?

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Ab Vertragsabschluss bis zum Live-Betrieb 2–4 Monate, je nach Größe Ihres Bestands. Datenmigration läuft parallel zum Geräte-Tausch.

Müssen Mieter etwas tun?

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Nur einen Termin für den Geräte-Tausch wahrnehmen. Die Kommunikation übernehmen wir in Ihrem Namen, in Ihrer CI, falls gewünscht.

Sind Mieterwechsel-Zwischenablesungen wirklich kostenlos?

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Ja. Im Festpreis enthalten. Funkzähler liefern exakte Zählerstände zum 1. und 15. – passend zu jedem üblichen Mieterwechsel, ohne Vor-Ort-Termin. Bei klassischen Anbietern werden 30–60 € pro Wechsel verlangt – das summiert sich bei normaler Fluktuation Jahr für Jahr.

Wie schnell ist die Heizkostenabrechnung fertig?

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Auf Knopfdruck: Sobald Mieterstammdaten und umlagefähige Kosten vollständig in der AssetApp vorliegen, wird die Heiz- und Nebenkostenabrechnung automatisch erstellt – rechtssicher nach HeizkostenV, als PDF und direkt in der App.

Was passiert mit Pflichtprüfungen wie Legionellen und Rauchwarnmelder?

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Wir koordinieren beides. Legionellenprüfung alle 3 Jahre durch zertifizierte Probenehmer. Rauchwarnmelder mit Ferninspektion – jährliche Inspektion läuft digital ohne Wohnungsbegehung.

Welche Hausverwaltungs-Software-Integrationen gibt es nativ?

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DOMUS 4000/1000, Aareon Wodis Yuneo, iX-Haus, Karthago, immoware24 als native Konnektoren. Plus BVED-Datenaustausch (neue Spezifikation) für automatisierte Prozesse. Bei Großbestand entwickeln wir auch maßgeschneiderte Schnittstellen.

Welche Datenexporte bietet AssetEnergy?

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Verbrauchs- und Abrechnungsdaten je Liegenschaft als CSV oder PDF, inklusive CO₂-Aufteilung nach Stufenmodell – abrufbar im Portfolio-Cockpit.

Wie funktioniert das Onboarding bei großen Portfolios?

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Bei Portfolios ab 5.000 WE in 4 Phasen: (1) Datenmigration, (2) Geräte-Inventur und Tausch-Plan, (3) Roll-out je Region, (4) Live-Schaltung der Abrechnungsperioden. Insgesamt 8–12 Wochen.

Ab wann bedienen Sie Privatkunden?

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Ab 20 Nutzereinheiten im Gesamtbestand – also die Summe aller von Ihnen privat vermieteten Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die einzelne Anfrage darf kleiner sein (z.B. ein Objekt mit 4 NE), solange Ihr gesamtes Portfolio diese Größe hat. Bei deutlich kleineren Beständen ist unser digitales Self-Service-Modell wirtschaftlich nicht darstellbar – eine Übersicht klassischer Anbieter finden Sie beim DEUMESS-Branchenverband. Mehr Details auf der Privatkunden-Seite.

Brauche ich einen Vertriebs-Termin als Privatvermieter?

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Nein. Privatkunden bedienen wir komplett digital im Self-Service über das AssetApp-Kundenportal. Festpreis transparent im Online-Angebotsrechner, keine versteckten Pauschalen. Wer persönliche Betreuung möchte, ist mit unserem Hausverwaltungs-Paket besser aufgehoben.

Brauche ich einen Messdienst, wenn ich nur 1 Wohnung vermiete?

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Nein. Bei nur einer Nutzereinheit gibt es keine Kostenaufteilung – die HeizkostenV greift erst ab 2 Nutzereinheiten in einer Liegenschaft. Bei einem Einzelhaus oder einer einzelnen vermieteten Wohnung mit eigener Heizung können Sie Heizkosten als Pauschale oder reine Nebenkostenposition abrechnen, ganz ohne Messdienstleister.

Mein Mieter fragt nach seiner Heizkostenabrechnung. Was kann ich tun?

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Geben Sie Ihrem Mieter Zugang zur AssetApp – dort sieht er seinen Verbrauch jederzeit, vergleicht sich mit dem Vormonat und bekommt Optimierungstipps. Reduziert die meisten Rückfragen automatisch.

Was ist die EED-Richtlinie?

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Die EU-Energieeffizienzrichtlinie verpflichtet Vermieter zu fernauslesbaren Funkzählern (bis 31.12.2026) und monatlicher Verbrauchsinformation an Mieter (seit 2022). Mehr Details auf der EED-Seite.

Was ist das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz?

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Seit 2023: Die CO₂-Steuer wird zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt – nach 10-stufigem Modell, abhängig vom CO₂-Ausstoß pro m² Wohnfläche. Wir berechnen das automatisch in jeder Heizkostenabrechnung. Mehr auf der CO₂-Steuer-Seite.

Ist die Heizkostenabrechnung rechtssicher?

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Ja, vollumfänglich nach Heizkostenverordnung: 50–70 % verbrauchsabhängige Verteilung, Einzelnachweis, Vergleichswerte zum Vorjahr und Erläuterung der Berechnung.

Welche Frist gilt für die Heizkostenabrechnung?

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12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Bei Kalenderjahres-Abrechnung also bis spätestens 31.12. des Folgejahres.

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