Vermieter ist erstaunt über neues Gesetz der CO2 Steuer

CO2-Steuer für Vermieter

Bis jetzt haben Mieter die Last für die CO2-Abgabe bei der Nutzung von Erdgas und Öl für die Heizung alleine getragen. Ab dem 1.1.2023 müssen auch Vermieter ihren Anteil übernehmen. Das neue Gesetz legt ein Stufenmodell fest, welches die Kostenverteilung reguliert – basierend auf der Energieeffizienz des Gebäudes.

Kurz & bündig

Fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas verursachen CO2-Emissionen, die maßgeblich zur Klimaerwärmung beitragen. Um die Auswirkungen auf das Klima zu begrenzen, wurde in Deutschland seit dem 1. Januar 2021 eine Steuer auf CO2-Emissionen eingeführt, die in den kommenden Jahren ansteigen wird. Die Regierung hat ein Stufensystem beschlossen, das die Verteilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter regelt.

Inhaltsangabe

Stufenmodell zur Aufteilung der CO2-Abgaben

Dieses neue Stufenmodell soll für alle Arten von Wohngebäuden gültig sein, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie Gebäuden mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe verwendet werden, die durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) reguliert werden. Für gewerbliche Räumlichkeiten soll eine einheitliche Regelung von 50:50 gelten.

Mieteranteil
Vermieteranteil
kg CO₂ pro m² pro Jahr
100 %
0 %
weniger als 12 kg
90 %
10 %
12 bis 17 kg
80 %
20 %
17 bis 22 kg
70 %
30 %
22 bis 27 kg
60 %
40 %
27 bis 32 kg
50 %
50 %
32 bis 37 kg
40 %
60 %
37 bis 42 kg
30 %
70 %
42 bis 47 kg
20 %
80 %
47 bis 52 kg
5 %
95 %
mehr als 52 kg

Stufenmodell zur Aufteilung der CO2-Abgaben

Dieses neue Stufenmodell soll für alle Arten von Wohngebäuden gültig sein, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie Gebäuden mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe verwendet werden, die durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) reguliert werden. Für gewerbliche Räumlichkeiten soll eine einheitliche Regelung von 50:50 gelten.

Mieter-anteil
Vermieter-anteil
kg CO₂ pro m² pro Jahr
100 %
0 %
weniger als 12 kg
90 %
10 %
12 bis 17 kg
80 %
20 %
17 bis 22 kg
70 %
30 %
22 bis 27 kg
60 %
40 %
27 bis 32 kg
50 %
50 %
32 bis 37 kg
40 %
60 %
37 bis 42 kg
30 %
70 %
42 bis 47 kg
20 %
80 %
47 bis 52 kg
5 %
95 %
mehr als 52 kg

Ausnahmen des CO2-Steuer-Gesetzes

Das Stufenmodell für CO2-Zusatzkosten soll nicht für Geschäfte, Büros und andere Nichtwohngebäude gelten. Hier müssen Vermietende und Mietende je zur Hälfte die CO2-Zusatzkosten tragen. Trotzdem wird es ab 2025 auch für Nichtwohngebäude ein Stufenmodell geben. Eigentümer von Wohngebäuden, deren energetische Sanierungsmöglichkeiten durch staatliche Vorgaben, wie Denkmalschutz oder Milieuschutzgebiete, eingeschränkt werden, müssen sich weniger stark oder gar nicht am CO2-Preis beteiligen.

So hoch ist die CO2-Steuer

Seit dem 1. Januar 2021 ist in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft, unter dem auch eine CO₂-Steuer für Öl und Gas fällt. Die Steuer betrug im Jahr 2021 25 Euro pro Tonne CO₂. Je höher die CO₂-Emissionen eines Bürgers durch Aktivitäten wie Autofahren oder Heizen sind, desto höher sind auch seine Kosten. Die CO₂-Steuer wird bis 2026 kontinuierlich erhöht.

Regelung bei Nah- und Fernwärme

Die CO2-Steuer wird jedes Mal erhoben, wenn CO2 durch die Verwendung von fossilen Brennstoffen freigesetzt wird. Daher müssen Mieterinnen und Mieter beim Heizen diese Steuer entrichten. Laut dem neuen Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten fällt auch Fernwärme unter die CO2-Abgabe, wenn für die verwendeten Brennstoffe ausschließlich ein nationaler CO2-Preis gemäß dem BEHG erhoben wird.

Mehraufwand für Verwaltungen und Vermieter

Die Stufe, in die eine Mietwohnung fällt, ist mit der Heizkostenabrechnung verbunden. Vermieter müssen dann möglicherweise mehr Aufwand betreiben, da sie Angaben über die Energiebilanz und den CO2-Ausstoß bereitstellen müssen. Für jedes Haus muss jetzt ermittelt werden, wie klimafreundlich es ist. Vermietern werden jedoch alle Daten bereitgestellt, die für die Berechnung erforderlich sind. Brennstofflieferanten haben nun eine Informationspflicht, damit Mieter, die sich selbst mit Brennstoffen versorgen, Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen können.

Wir übernehmen den Mehraufwand

Wir erleichtern unseren AssetEnergy Kunden die Heizkostenabrechnung mit unserem bequemen Service. Automatisch berechnen wir anhand der CO₂-Menge und Fläche den Emissionsgrad und ordnen die Immobilie in eine Stufe des Zehn-Stufenmodells ein. Mit nur zwei Informationen pro Immobilie, nämlich CO₂-Menge und -Kosten, die auf den Rechnungen des Energieversorgers aufgeführt sind, können Sie uns alles Wichtige übermitteln. Wir garantieren eine rechtskonforme Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter und eine transparente Darstellung auf der Heizkostenabrechnung.

Einfach und umlegbar

Erfahren Sie, wie viel Sie für die CO2-Umlage zahlen müssen! Der CO2-Kosten-Rechner von uns bietet Ihnen eine einfache und schnelle Möglichkeit, Ihre persönlichen Kosten zu berechnen. In unserem Kundenportal erhalten Verwalter und Vermieter tagesaktuelle Berechnungen, in welchem Vermieteranteil sich die jeweilige Immobilie befindet. 

Die wichtigsten Fragen zur CO2-Steuer für Vermieter

Wenn es keine Zentralheizung in Mehrfamilienhäusern gibt, sondern jede Wohnung über eine eigene Gastherme oder Gaseinzelofen verfügt, ist der Mieter für die Abrechnung mit dem Gasversorger verantwortlich und kein Vermieter. Daher hat der Vermieter keine Kenntnis über den Gasverbrauch und kann nicht mit dem Mieter abrechnen.

Wenn der Mieter den Vermieter an seinen CO2-Kosten beteiligen möchte, muss er aktiv werden und die Kosten selbst berechnen. Um den Anspruch an den Vermieter zu berechnen, muss der Mieter zunächst den CO2-Ausstoß seiner Wohnung bestimmen und benötigt dazu Informationen wie den verbrauchten Erdgasbetrag in Kilowattstunden und den Emissionsfaktor sowie die Wohnfläche.

Um Ansprüche durchzusetzen, müssen Mieter selbst aktiv werden. Dies kann durch die Mitteilung der berechneten Forderungen in Textform erfolgen, nachdem sie auf Basis der Daten des Brennstofflieferanten berechnet wurden. Es ist jedoch wichtig, dass Fristen beachtet werden: Mieter haben sechs Monate Zeit, ihre Forderungen dem Vermieter mitzuteilen, nachdem sie von dem Versorger abgerechnet wurden. Wenn diese Frist versäumt wird, ist die Forderung verjährt. Bei Heizöl als Selbstversorger beginnt die Frist, wenn die Rechnung des Öllieferanten vorliegt, unabhängig davon, ob das Öl bereits verbraucht wurde. Bei Gasversorgung startet die Frist an dem Tag, an dem der Versorger mit dem Mieter abrechnet.

Wichtige Informationen über Ihren CO2-Ausstoß und die dazugehörigen Kosten finden Sie auf Ihrer Rechnung des Brennstoff- und Wärmelieferanten. Nach geltendem Recht müssen diese Anbieter in Ihrer Rechnung bestimmte Angaben machen, darunter:

  1. Menge des gelieferten Brennstoffs oder des Brennstoffs, der für die Wärmeerzeugung verwendet wird

  2. Emissionsfaktor, der zum Zeitpunkt der Lieferung anzuwenden ist

  3. Kohlendioxidemissionen aus der gelieferten Brennstoffmenge

  4. Anteil der Kohlendioxidkosten 

Der Deutsche Mieterbund teilt bei Nachfrage mit, dass Mieter bis zum 12. Monat nach Erhalt der Abrechnung Einwände gegen den CO2-Preis vorbringen müssen. Dies kann erreicht werden, indem Belegeinsicht beim Vermieter genommen wird, Unterlagen eingesehen und einzelne Belege fotografiert werden. Mieter können sich bei ihrem örtlichen Mieterverein für Unterstützung bei Überprüfung und Durchsetzung ihrer Einwände wenden.

Der CO2-Preis für Vermieter hängt von der Dämmung und Alter des Gebäudes ab. Um die Last zu senken, können sie die Wohnung modernisieren, aber Mietervertreter sehen das kritisch, da Mieter möglicherweise sowohl den CO2-Preis als auch die Modernisierungskosten bezahlen müssten. Eine alternative Option für Vermieter ist, eine Gasheizung auf nachhaltiges Biogas umzustellen, das von der CO2-Abgabe befreit ist.

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