Die Eichzeiten von Wasserzähler, Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler
Die Eichzeiten der Hauszähler geben vor, bis wann der jeweilige Zähler einsetzbar ist. Bis zum 31.12. des Jahres, welches auf dem Zähler vermerkt ist, kann dieser eingesetzt werden. Hierbei unterscheiden sich die Zählerarten aber stark voneinander. Die kürzeste Eichzeit haben Warmwasser- und Wärmemengenzähler mit fünf Jahren, gefolgt von dem Kaltwasserzähler mit sechs Jahren. Die Heizkostenverteiler sind deutlich länger im Einsatz. Nach dem zehnten Jahr wird ein neues Gerät fällig, um eine rechtssichere Heizkostenabrechnung gewährleisten zu können.
Die Kosten für einen Zähleraustausch
Dabei sind die Kosten für den Austausch der genannten Geräte ebenfalls zu differenzieren. Die Montage der Heizkostenverteiler, die meist mit Bolzen an dem Heizkörper befestigt sind, liegt meist zwischen zehn bis 15 Euro je gerät.
Der Austausch eines Wasser- oder Wärmemengenzählers liegt preislich deutlich höher und kann schnell das vierfache des Heizkostenverteilers kosten. Das liegt darin begründet, dass der zeitliche Mehraufwand und die Arbeit im Nassbereich eine höhere Vergütung des jeweiligen Monteurs fordert.

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