Aktuelle Rechtslage: was Vermieter wissen müssen.
Heizkostenverordnung, CO₂-Kostenaufteilung, Eichrecht, Trinkwasser: Die Vorschriften rund um Verbrauchserfassung und Abrechnung ändern sich laufend, und die Folgen landen auf dem Schreibtisch der Verwaltung. An dieser Stelle ordnen wir ein, was sich geändert hat und was daraus für Ihren Bestand folgt. Kurz, mit Fundstelle und mit dem Datum, auf das sich die Aussage bezieht.

Rechtsänderungen kosten Zeit, bevor sie Geld kosten
Die meisten Änderungen im Messdienst- und Abrechnungsrecht wirken sich nicht sofort aus. Sie entfalten ihre Wirkung erst in der übernächsten Abrechnung, wenn eine Frist verstrichen ist, ein Nachweis fehlt oder ein Nutzer von einem Kürzungsrecht Gebrauch macht. Genau deshalb lohnt es sich, die Entwicklung mitzulesen, statt sie im Streitfall zu rekonstruieren.
Wir veröffentlichen hier keine Meldungen über Gesetzentwürfe, die vielleicht kommen. Ein Beitrag entsteht erst, wenn eine Änderung verkündet ist und für Vermieter oder Verwaltungen eine konkrete Handlung auslöst: eine neue Pflicht, eine neue Frist, einen neuen Nachweis oder eine geänderte Umlagefähigkeit. Zu jeder Aussage nennen wir die Fundstelle und den Stand, auf den sie sich bezieht.
Was sich zuletzt geändert hat
27. März 2026 · Rechtsprechung
BGH kippt die Drei-Angebote-Regel in der WEG
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer vor einer Beschlussfassung nicht generell mehrere Vergleichsangebote einholen müssen. Was zählt, ist eine hinreichende Tatsachengrundlage.
Weitere Beiträge entstehen, sobald eine Änderung verkündet ist und für Vermieter oder Verwaltungen eine konkrete Handlung auslöst. Für die laufenden Pflichten bleiben die Themenseiten unten die verlässlichere Quelle, weil wir sie fortlaufend auf dem geltenden Stand halten.
Die Vorschriften, die den Bestand dauerhaft beschäftigen
Vier Themen bestimmen die Praxis unabhängig von der Tagesaktualität. Die zugehörigen Seiten halten wir laufend auf dem geltenden Stand.
Wie wir arbeiten
Grundlage jeder Aussage auf dieser Seite sind das Bundesgesetzblatt, die Gesetzestexte selbst sowie Drucksachen von Bundestag und Bundesrat. Fachpresse nutzen wir, um auf eine Änderung aufmerksam zu werden, nicht als Beleg. Zu jeder Aussage geben wir an, in welchem Verfahrensstand sich eine Änderung befindet und ab wann sie gilt, weil zwischen einem Entwurf und geltendem Recht Jahre liegen können.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Fragen zu einer Rechtsänderung in Ihrem Bestand?
Wir ordnen ein, was eine Änderung für Ihre Liegenschaften bedeutet, und sagen Ihnen, was zu tun ist. Ohne Vertragsbindung und ohne Aufwand für Sie.