StartLeistungenFunk-Wasserzähler für Warm- und Kaltwasser
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Funk-Wasserzähler für
Warm- und Kaltwasser.

Fernauslesbare Wasserzähler im offenen OMS-Standard, für Warm- und Kaltwasser. Ohne Ablesetermin, mit lückenloser Eichfristenüberwachung und automatischer Übernahme in Ihre Abrechnung.

Nahaufnahme eines Funkzählers zur digitalen Verbrauchserfassung

Warum überhaupt Wasserzähler in der Wohnung?

Beim Warmwasser ist die Sache eindeutig: Die Heizkostenverordnung verlangt, dass der Verbrauch verbrauchsabhängig erfasst und abgerechnet wird. Ohne Zähler in der Wohnung geht das nicht, und ohne verbrauchsabhängige Abrechnung darf der Nutzer seinen Kostenanteil um 15 Prozent kürzen.

Beim Kaltwasser gibt es keine bundesweite Pflicht — mit Ausnahme einzelner Landesbauordnungen und der Vorgaben mancher Kommunen. Umlagefähig ist es nach § 2 der Betriebskostenverordnung trotzdem, und die Praxis zeigt: Wo nach Verbrauch abgerechnet wird, sinkt er. Wer nach Wohnfläche umlegt, subventioniert den Vielverbraucher auf Kosten des sparsamen Mieters — und diskutiert das jedes Jahr in der Nebenkostenabrechnung aufs Neue.

Funk statt Ablesetermin

Unsere Wasserzähler senden alle 120 Sekunden ein verschlüsseltes Funktelegramm im offenen Standard Wireless M-Bus. Ein Gateway im Gebäude empfängt die Daten und überträgt sie per Mobilfunk. Niemand muss in die Wohnung, niemand muss zu Hause sein, und geschätzt wird nichts mehr.

Weil die Geräte OMS-zertifiziert sind, kann sie grundsätzlich jeder Dienstleister auslesen — nicht nur wir. Das ist keine Nettigkeit, sondern seit dem 1. Dezember 2022 Vorgabe aus § 5 Abs. 2 der Heizkostenverordnung: Fernablesbare Ausstattungen müssen interoperabel sein, und das Schlüsselmaterial gehört dem Gebäudeeigentümer. Was das für einen Anbieterwechsel bedeutet, steht auf der Seite zur Messtechnik.

Die Eichfrist: sechs Jahre, und sie läuft

Wasserzähler sind eichpflichtige Messgeräte. Nach der Mess- und Eichverordnung beträgt die Eichfrist sechs Jahre — seit der Novelle des Mess- und Eichgesetzes, die am 3. November 2021 in Kraft trat, einheitlich für Kaltwasser, Warmwasser und Wärmezähler. Vorher lag sie bei Warmwasser- und Wärmezählern bei fünf Jahren.

Läuft die Frist ab, ist der Zähler nicht mehr verwendbar. In der Praxis wird getauscht statt nachgeeicht, weil das Stichprobenverfahren für einzelne Wohnungszähler unwirtschaftlich ist. Wer mit abgelaufenen Zählern abrechnet, riskiert nicht nur die Angreifbarkeit der Abrechnung: Verstöße gegen das Mess- und Eichgesetz können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Wir führen die Eichfristen je Gerät und Liegenschaft und melden uns, bevor sie ablaufen. Der Tausch läuft gebündelt über unseren Montageservice, damit nicht jede Wohnung einzeln angefahren werden muss.

Welcher Zähler wohin gehört

Die Baugröße richtet sich nach dem Durchfluss, nicht nach der Wohnungsgröße. In der Wohnung sitzt in aller Regel ein Zähler der Größe Q3 = 2,5 oder Q3 = 4, größer wird es erst bei gewerblicher Nutzung oder zentralen Entnahmestellen. Zu groß dimensioniert bedeutet: Kleinstmengen werden nicht erfasst, tropfende Armaturen und Spülkästen laufen an der Messung vorbei — und die Differenz zwischen Hauptzähler und Summe der Wohnungszähler wächst.

  • Warmwasserzähler sind für Temperaturen bis 90 °C ausgelegt und arbeiten meist im Zulauf der Wohnung.
  • Kaltwasserzähler sind baugleich, aber für kaltes Wasser zugelassen — ein Tausch der Rollen ist nicht zulässig.
  • Einbaulage beachten: Viele mechanische Zähler dürfen nur waagerecht montiert werden, sonst verändert sich das Messverhalten. Ultraschallzähler sind hier unempfindlicher.

Welche Kombination in Ihrer Liegenschaft sinnvoll ist, klären wir vor der Montage — nicht danach.

Vom Zählerstand in die Abrechnung

Die Funkwerte laufen automatisch in unsere Abrechnung ein. Für die Warmwasserkosten heißt das: Der erfasste Verbrauch wird nach Heizkostenverordnung mit 50 bis 70 Prozent verbrauchsabhängigem Anteil verteilt, der Rest nach Wohnfläche. Die Kaltwasserkosten gehen als eigene Position in die Nebenkostenabrechnung.

Ihre Mieter sehen ihren Verbrauch nicht erst mit der Jahresabrechnung, sondern laufend in der AssetApp — das ist seit 2022 ohnehin Pflicht, wo fernablesbare Technik verbaut ist. Wie die Datenkette funktioniert, steht auf der Seite zum Smart-Metering.

Häufige Fragen zu Wasserzählern

Wer zahlt den Zählertausch? Die Kosten der Eichung und des turnusmäßigen Austauschs sind als Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung umlagefähig. Anschaffung und Einbau eines erstmalig installierten Zählers dagegen nicht — das ist Sache des Eigentümers.

Muss ich für den Tausch in jede Wohnung? Ja, der Zähler sitzt in der Wohnung. Das ist der einzige Termin, der bleibt — danach wird sechs Jahre lang nichts mehr betreten.

Was passiert bei Mieterwechsel? Wir erstellen eine Zwischenablesung zum Stichtag, ohne Vor-Ort-Termin. Die Funkdaten liegen ohnehin vor.

Können wir vorhandene Zähler behalten? Wenn es OMS-fähige Funkzähler in Ihrem Eigentum sind und die Eichfrist läuft: ja. Wir übernehmen die Auslesung, ohne ein einziges Gerät zu tauschen. Details im Wechsel-Check.