StartLeistungenHeizkostenabrechnung
KerndienstleistungHeizkostenV-konform

Heizkostenabrechnung: automatisiert, auf Knopfdruck, rechtssicher.

Als digitaler Messdienstleister erstellen wir Ihre Heizkostenabrechnung automatisiert und rechtssicher aus den per Funk übertragenen Verbrauchswerten. Nach Heizkostenverordnung, mit Einzelnachweis, Vergleichswerten und CO₂-Kostenaufteilung, verständlich für Ihre Mieter. Heizkostenverteiler kaufen oder mieten? Wie hoch Ihr Anteil konkret ausfällt, rechnet unser CO₂-Rechner in wenigen Sekunden aus.

Mockup einer Heizkostenabrechnung auf Papier
50–70 %
Verbrauchsabhängige Verteilung
12 Monate
Abrechnungsfrist nach HeizkostenV
< 1 Tag
Erstellung nach Datenfreigabe
Auto.
CO₂-KostAufG-Aufteilung
Wie wir abrechnen

Einfach Kosten eintragen,
wir rechnen ab.

Mit AssetEnergy beschleunigen Sie den Vorgang der Heiz- und Nebenkostenabrechnung und vermeiden Fehler, wir prüfen Daten und Berechnungen automatisch. Gleichzeitig erhöhen Sie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Ihre Mieter.

Sie pflegen Liegenschafts- und Mieterdaten in der AssetApp, oder lassen sie per API per ARGE-/BVED-Datenaustausch direkt aus DOMUS, iX-Haus oder Aareon übergeben. Den Rest machen wir: Verbrauchsdaten kommen aus den Funkzählern, umlagefähige Kosten ergänzen Sie als Verwaltung. Auf Knopfdruck steht die Abrechnung.

Für Mieter haben wir die Abrechnung mieterfreundlich gestaltet: alle
Berechnungen sind erläutert, Vergleichswerte zum Vorjahr und zu
vergleichbaren Wohnungen helfen, das eigene Verbrauchsverhalten
einzuordnen.

Beispiel-Abrechnung 2025
Heizenergie 12.486,00 €
Warmwasser 3.218,40 €
CO₂-Kosten (Vermieter) 412,80 €
Verteilerschlüssel 70 % Verbrauch / 30 % Fläche
Wohneinheiten 12 WE
Status ● Versendet

Wussten Sie?

Ein Mieter, der seinen Verbrauch monatlich kennt, spart im Schnitt 6–8 % Heizenergie, ohne Komfortverlust.

7 Bestandteile

Was eine korrekte
Heizkostenabrechnung enthält.

Nach Heizkostenverordnung muss jede Abrechnung diese sieben Punkte enthalten. Wir liefern alle automatisch.

1

Abrechnungszeitraum

Genauer Zeitraum, in der Regel ein Kalenderjahr.

2

Gesamtkosten der Heizung & Warmwasserbereitung

Brennstoff, Betrieb der Anlage, Wartung, Reparaturen und ähnliche Aufwendungen.

3

Umlageschlüssel

Mindestens 50 %, höchstens 70 % der Kosten nach Verbrauch, Rest nach Wohnfläche.

4

Einzelnachweis

Individueller Nachweis pro Mietpartei auf Basis des gemessenen Verbrauchs.

5

Erläuterung der Berechnung

Nachvollziehbar, wie Gesamtkosten und Verbrauchsanteil ermittelt wurden.

6

Messwerte

Alle Werte aus den Funkzählern, fälschungssicher gespeichert.

7

Fristen

Abrechnung muss binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen.

+

CO₂-KostAufG seit 2023

Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter im Stufenmodell, bei uns automatisch berechnet.

Mieter sehen ihre Abrechnung in der AssetApp

Statt verspätet im Briefkasten: Mieter rufen ihre Heizkostenabrechnung jederzeit in der AssetApp ab, samt monatlicher Verbrauchsentwicklung, das senkt Rückfragen erheblich.

Fehlerquellen

Die häufigsten Fehler
in Heizkostenabrechnungen.

Beim Onboarding neuer Portfolios prüfen wir jedes Jahr Abrechnungen anderer Messdienstleister. Vier Ursachen erklären den Großteil aller unplausiblen Werte.

1

Zahlendreher aus der manuellen Ablesung

Wird vor Ort abgelesen und der Stand anschließend abgetippt, entstehen Übertragungsfehler. Auffällig wird das erst in der Abrechnung, oft ein Jahr später. Funkzähler übertragen den Wert direkt aus dem Gerät, ohne manuellen Zwischenschritt.

2

Fehlender Wärmemengenzähler beim Warmwasser

Bei zentraler Warmwasserbereitung aus der Heizungsanlage muss die Wärmemenge für das Warmwasser seit dem 31. Dezember 2013 gemessen werden. Fehlt der Zähler, wird der Warmwasseranteil über eine Ersatzformel geschätzt und fällt regelmäßig zu hoch oder zu niedrig aus.

3

Hybride Wärmeerzeugung

Gas-Brennwertkessel plus Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärme auf einem Kreislauf: Wird nicht jede Quelle getrennt erfasst, stimmen weder die Kostenverteilung noch der CO₂-Ausweis der Abrechnung.

+

Abgelaufene Eichfristen

Wärme- und Wasserzähler sind sechs Jahre eichgültig, Heizkostenverteiler unterliegen der Nachprüfung. Werte aus abgelaufenen Geräten sind angreifbar und führen im Streitfall zur Korrektur der gesamten Abrechnung.

Falsch abgerechnet heißt 15 Prozent weniger

Wurde nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, etwa weil der Wärmemengenzähler für das Warmwasser fehlt, darf der Nutzer seinen Anteil nach § 12 Abs. 1 HeizkostenV um 15 Prozent kürzen. Über ein größeres Portfolio hinweg ist das kein Rundungsfehler, sondern ein wiederkehrender Verlust.

Häufige Fragen

Heizkostenabrechnung im Detail.

Eine Frage offen? Wir beantworten sie persönlich, garantiert binnen 24 Stunden.

Welche Frist gilt für die Heizkostenabrechnung?

+

Die Abrechnung muss binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Bei Kalenderjahres-Abrechnung also bis spätestens 31.12. des Folgejahres.

Wie lange kann mein Mieter Einwände erheben?

+

In der Regel 12 Monate ab Erhalt. Hierbei können regionale Unterschiede oder besondere Mietvertragsbedingungen gelten.

Welche Verteilerschlüssel sind möglich?

+

Nach HeizkostenV: mindestens 50 %, höchstens 70 % der Kosten nach Verbrauch, der Rest nach Wohnfläche. Die genaue Aufteilung legt der Vermieter fest, üblich sind 70/30 oder 50/50.

Was gilt bei Mieterwechseln unterjährig?

+

Bei AssetEnergy automatische Zwischenablesung über die Funkzähler – ausgelesen wird am 1. und 15., passend zu üblichen Wechselterminen, ohne Sonderpauschalen. Das Erstellen der Zwischenabrechnung ist im Festpreis enthalten.

Wie wird das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz umgesetzt?

+

Wir berechnen den spezifischen CO₂-Ausstoß pro Liegenschaft und teilen die Kosten nach dem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter auf, automatisch und nachvollziehbar dokumentiert.

Was passiert bei einer Nachzahlung?

+

Eine Nachforderung wird mit dem Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung fällig (§ 271 BGB). Eine gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen gibt es im Wohnraummietrecht nicht; üblich ist, dem Mieter zwei bis vier Wochen einzuräumen, und der Mietvertrag kann Abweichendes regeln. Einwendungen gegen die Abrechnung kann der Mieter bis zwölf Monate nach Zugang erheben (§ 556 Absatz 3 BGB).

Bereit für eine Heizkostenabrechnung,
die Ihre Mieter wirklich verstehen?

Wir prüfen Ihren bestehenden Messdienst-Vertrag kostenlos und liefern Ihnen ein verbindliches Angebot.