CO₂-Steuer für
Vermieter: Wer zahlt
wie viel?
Seit Januar 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO₂-Kosten selbst tragen, je schlechter die Energie-Effizienz des Gebäudes, desto höher Ihr Anteil. Wir erklären das Stufenmodell und zeigen, wie wir die Aufteilung in Ihrer Heizkostenabrechnung automatisch berechnen.
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz kompakt.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG). Es regelt, wie sich die CO₂-Kosten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG) zwischen Vermieter und Mieter aufteilen.
Vor 2023 wurden diese Kosten als Teil der Heizkosten komplett auf die Mieter umgelegt. Seit 2023 muss der Vermieter einen Anteil selbst tragen, und zwar umso höher, je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes ist. Damit gibt es einen wirtschaftlichen Anreiz für Vermieter, in Sanierung und effiziente Heizung zu investieren.
So funktioniert das Stufenmodell.
Die Aufteilung erfolgt nach einem 10-stufigen Modell. Maßgeblich ist der spezifische CO₂-Ausstoß Ihrer Liegenschaft, gemessen in Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr.
Bei Nichtwohngebäuden gilt vorerst eine Pauschalregelung von 50 / 50, Vermieter und Mieter teilen sich die CO₂-Kosten je zur Hälfte.
Wie wir das für Sie
berechnen.
Wir sammeln drei Daten, alles andere passiert automatisch:
- Brennstoff-Art: Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Wärmepumpe, jeder hat einen eigenen CO₂-Faktor
- Jährlicher Brennstoffverbrauch in kWh, aus Ihren Lieferantenrechnungen
- Wohnfläche der Liegenschaft, aus Ihren Stammdaten
Daraus berechnen wir den spezifischen CO₂-Ausstoß pro m² und Jahr, ordnen Ihre Liegenschaft der richtigen Stufe zu und teilen die CO₂-Kosten korrekt zwischen Vermieter und Mieter auf. Das Ergebnis erscheint automatisch in der Heizkostenabrechnung, mit transparenter Erläuterung für den Mieter.
Beispielrechnung.
Angenommen: Mehrfamilienhaus mit 800 m² Wohnfläche, Erdgasheizung, 80.000 kWh Verbrauch im Jahr, CO₂-Faktor Erdgas ≈ 0,202 kg/kWh:
- CO₂-Ausstoß gesamt: 80.000 × 0,202 = 16.160 kg/Jahr
- Pro m²: 16.160 ÷ 800 = 20,2 kg CO₂/m²/Jahr → Stufe 3
- Vermieter-Anteil: 20 % der CO₂-Kosten
AssetEnergy macht’s automatisch
Bei jeder Heizkostenabrechnung berechnen wir Stufe und Aufteilung, inklusive nachvollziehbarer Erläuterung für Ihre Mieter.
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz kompakt.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG). Es regelt, wie sich die CO₂-Kosten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG) zwischen Vermieter und Mieter aufteilen.
Vor 2023 wurden diese Kosten als Teil der Heizkosten komplett auf die Mieter umgelegt. Seit 2023 muss der Vermieter einen Anteil selbst tragen, und zwar umso höher, je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes ist. Damit gibt es einen wirtschaftlichen Anreiz für Vermieter, in Sanierung und effiziente Heizung zu investieren.
So funktioniert das Stufenmodell.
Die Aufteilung erfolgt nach einem 10-stufigen Modell. Maßgeblich ist der spezifische CO₂-Ausstoß Ihrer Liegenschaft, gemessen in Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr.
Bei Nichtwohngebäuden gilt vorerst eine Pauschalregelung von 50 / 50, Vermieter und Mieter teilen sich die CO₂-Kosten je zur Hälfte.
Wie wir das für Sie
berechnen.
Wir sammeln drei Daten, alles andere passiert automatisch:
- Brennstoff-Art: Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Wärmepumpe, jeder hat einen eigenen CO₂-Faktor
- Jährlicher Brennstoffverbrauch in kWh, aus Ihren Lieferantenrechnungen
- Wohnfläche der Liegenschaft, aus Ihren Stammdaten
Daraus berechnen wir den spezifischen CO₂-Ausstoß pro m² und Jahr, ordnen Ihre Liegenschaft der richtigen Stufe zu und teilen die CO₂-Kosten korrekt zwischen Vermieter und Mieter auf. Das Ergebnis erscheint automatisch in der Heizkostenabrechnung, mit transparenter Erläuterung für den Mieter.
Beispielrechnung.
Angenommen: Mehrfamilienhaus mit 800 m² Wohnfläche, Erdgasheizung, 80.000 kWh Verbrauch im Jahr, CO₂-Faktor Erdgas ≈ 0,202 kg/kWh:
- CO₂-Ausstoß gesamt: 80.000 × 0,202 = 16.160 kg/Jahr
- Pro m²: 16.160 ÷ 800 = 20,2 kg CO₂/m²/Jahr → Stufe 3
- Vermieter-Anteil: 20 % der CO₂-Kosten
AssetEnergy macht’s automatisch
Bei jeder Heizkostenabrechnung berechnen wir Stufe und Aufteilung, inklusive nachvollziehbarer Erläuterung für Ihre Mieter.
CO₂-Steuer im Detail.
Antworten auf die häufigsten Fragen zum CO₂-Kostenaufteilungsgesetz.
Was ist das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz?
+Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) ist seit 1. Januar 2023 in Kraft und regelt, wie sich die CO₂-Kosten aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zwischen Vermieter und Mieter aufteilen.
Wie funktioniert das Stufenmodell?
+Je schlechter die CO₂-Bilanz des Gebäudes (in kg CO₂ pro m² Wohnfläche pro Jahr), desto höher der Anteil des Vermieters an den CO₂-Kosten. Das Stufenmodell hat 10 Stufen, von 0 % Vermieteranteil bei sehr effizienten Gebäuden bis 95 % bei unsanierten.
Wie wird der CO₂-Ausstoß pro Liegenschaft berechnet?
+Der CO₂-Ausstoß ergibt sich aus dem jährlichen Brennstoffverbrauch (kWh) der Liegenschaft, multipliziert mit dem brennstoffspezifischen CO₂-Faktor (Erdgas 0,202 kg/kWh, Heizöl 0,266 kg/kWh, Fernwärme variiert), geteilt durch die Wohnfläche.
Was passiert bei Wärmepumpen?
+Wärmepumpen verursachen über den genutzten Strom indirekte CO₂-Emissionen. Diese sind aber deutlich niedriger als bei fossilen Heizungen, meist landen Liegenschaften mit Wärmepumpe in den unteren Stufen mit 0 % oder 10 % Vermieter-Anteil.
Gilt das auch für Gewerbeimmobilien?
+Bei Nichtwohngebäuden gilt vorerst eine Pauschalregelung von 50/50, Vermieter und Mieter teilen sich die CO₂-Kosten je zur Hälfte. Eine differenziertere Regelung ist gesetzgeberisch in Vorbereitung.
Wie hoch ist der CO₂-Preis aktuell?
+Der nationale CO₂-Preis nach BEHG steigt schrittweise: 2026 werden die Zertifikate erstmals versteigert – im gesetzlichen Preiskorridor von 55 bis 65 €/Tonne CO₂. In den Folgejahren steigt der Preis weiter, damit gewinnt das Thema für Vermieter zunehmend an wirtschaftlicher Relevanz.
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