Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 04/2023

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Bedingungen unserer Kunden, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, haben keine Gültigkeit. Unsere Auftragsbestätigung in Schriftform ist über den Auftragsinhalt maßgebend und gilt verbindlich, sofern Sie nicht innerhalb von 10 Tagen widersprechen. Sofern zwischen Ihnen und uns nicht anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Leistungen und Lieferungen. Zur Erbringung unserer Leistungen, insbesondere der Montagearbeiten, stellen Sie eine ordnungsgemäße Durchführung sicher und teilen uns die vollständigen erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung. Sollten sich Informationen und Daten während des Auftrags ändern, ist dies weiterhin zu erfüllen.

§ 2 Eigentumsvorbehalt

Geräte und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von AssetEnergy.Wir behalten uns, falls Sie Kaufmann sind, das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit Ihnen vor. Sind Sie kein Kaufmann, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind nicht gestattet. Bei einer Pfändung oder sonstigen zwangsvollstreckungsrechtlichen Eingriffen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Benachrichtigung verpflichtet. Entstehende Interventionskosten trägt der Auftraggeber.

§ 3 Gewährleistung, Mängelhaftung

Treten unsere Lieferung oder Leistung betreffende Mängel auf, müssen Sie die Sache nach einer ordnungsgemäßen Untersuchung in Textform innerhalb einer Woche nach Lieferung oder Leistungserbringung bei uns melden. Folgende Schäden sind von der Gewährleistung und Haftung ausgenommen, sofern wir diese nicht zu vertreten haben: Durch Nichtbeachtung der Einbau-, Behandlungs- und Betriebsvorschriften, durch unsachgemäße Behandlung, durch Brand und Frost, durch Überschreiten der Betriebs- und Leistungswerte, durch Abnutzung durch Betrieb, durch Änderungen im Heizmedium, durch Änderungen des Wassers, durch Verstopfung und/oder Verschlammung, durch Chemikalien oder andere elektromagnetische, -lytische, -chemische Zusätze. Bei einer nicht form- und fristgerechten Meldung der Mängel gilt die Lieferung und Leistung als mängelfrei. Bei einer fehlerhaften Abrechnung oder Analyse, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, berichtigen wir die entsprechende Abrechnung oder Analyse kostenfrei. Für den Fall einer Haftung, aufgrund einer nicht fristgerecht erstellten Abrechnung, ist eine Mahnung vorauszusetzen, sofern wir das Verschulden zu vertreten haben. Im Verkehr zwischen Unternehmen beträgt die Verjährung von Ansprüchen wegen Mangels ein Jahr.

§ 4 Preise und Preisanpassungen

§ 4.1 Bei Wirksamwerden neuer gesetzlichen Änderungen, wie Steuererhöhungen, neue Steuern oder Abgaben gelten unsere Bestimmungen zur Preisanpassung. Des Weiteren gilt diese Bestimmung für alle staatlich veranlassten unsere Leistungen und Lieferungen betreffenden Änderungen oder Anpassungen. Umsatzsteueränderung werden wir an Sie weitergeben. Der Zeitpunkt einer Anpassung gilt mit Wirksamwerden der neuen gesetzlichen Bestimmungen.§ 4.2 Preise für die Fernauslesung, Verarbeitung, Analyse, Abrechnung und Überlassung der dafür nötigen Geräte entnehmen Sie dem aktuellen zwischen Ihnen und uns geschlossenen Dienstleistungs- und Gerätemietvertrag. Zudem fallen bei Ausführung unserer Leistungen und Lieferungen Fahrt-, Montage-, Verwaltungs-, Geräte-, Finanzierungs- und Personalkosten an. § 4.3 Preisanpassungen unterliegen dem Anlass einer Veränderung der unter § 4.2 genannten Kosten und werden durch uns nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB vorgenommen. Grundlage für Höhe und Umfang einer Preisanpassungen ist die Veränderung der unter § 4.2 genannten Kosten zwischen der vorhergehenden Anpassung – sofern vorhanden – und dem Wirksamwerden der Anpassung. Wenn keine vorhergehende Preisanpassung vorhanden ist, gilt der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Veränderungen dieser Kosten werden von uns mindestens jährlich überwacht und Preissenkungen und -Steigerungen sind entsprechend miteinander zu verrechnen. Die erste Preisanpassung kann 4 Monate nach Vertragsbeginn umgesetzt werden.

§ 5 Gefahrübergang

Sollten wir Ware versenden, gehen die Gefahren einer ordnungsgemäßen Lieferung mit dem Versand auf Sie über. Die Lieferung der Waren erfolgt ab Lager. 

§ 6 Rechnungsstellung

Die durch uns unterjährig erbrachte Leistung, der monatlichen Fernablesung der Messgeräte und Bereitstellung der Daten auf der Kundenplattform, werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Gerätemiete ist eine Jahresmiete und wird in voller Höhe im Voraus in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor Teillieferungen und Teilleistungen vollständig in Rechnung zu stellen oder Berechnungszeiträume nachträglich anzupassen. Von uns in Rechnung gestellte Teilrechnungen werden bei der Schlussrechnung berücksichtigt und konsolidiert. 

§ 7 Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu zahlen. Die am ältesten offenen Forderung wird mit einer Zahlung von Ihnen als erstes verrechnet. Aufrechnungen des Auftraggebers mit Gegenforderungen sind nur zulässig, wenn die betreffende Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig ist. Hiervon ausgenommen sind Rückabwicklungsansprüche nach Widerruf durch den Auftraggeber sowie Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges – bei Kaufleuten mit Fälligkeit – ist der Rechnungsbetrag mit zehn Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. verzinslich. Wir behalten uns vor einen nachweislich festgestellten höheren Schadensfall geltend zu machen.

§ 8 Abrechnungsservice

Sie erhalten eine Gesamtabrechnung der Liegenschaft und für jeden Nutzer eine Einzelabrechnung. Bevor Sie die Einzelabrechnungen an die Nutzer weitergeben, überprüfen Sie die Abrechnung auf Unrichtigkeiten. Unrichtigkeiten sind innerhalb von 90 Tagen ab Zustellung anzuzeigen. Die Abrechnung und der Ausweis von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen gemäß § 35a EStG in den Einzelabrechnungen erfolgt in Ihrem Auftrag und von uns ungeprüft ausschließlich nach Ihren Angaben.

§ 9 Gerätemiete und Garantiewartung

Die erforderliche Anzahl von Geräten und benötigtem Zubehör wird bei der Montage der Geräte je nach technischer Gegebenheit in der Liegenschaft ermittelt und separat mitgeteilt, sowie bei Bedarf an abweichenden Geräten oder Zubehör nach Abschluss des Angebots die Einzelpreise gemäß der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preisliste gelten. Die gemieteten Geräte werden während der Mietzeit durch uns funktionsfähig gehalten; etwaige Mängel werden durch uns kostenlos behoben, soweit diese von uns zu vertreten sind. Wir stellen dem Auftraggeber die Geräte mietweise zur Verfügung. Wir behalten uns das Recht vor, die Geräte jederzeit auszutauschen. Die Leistungen der Gerätemiete umfasst die Überprüfung und Überwachung der Eichfristen, der technischen Funktionsfähigkeit und einen regelmäßigen Austausch bei Überschreitung der Eichfrist. Bei Ablauf der Eichzeit werden Sie rechtzeitig über den Austausch mit verbundener Vertragsverlängerung informiert. Die Geräte bleiben Eigentum von AssetEnergy. Nach Ablauf des Vertrages sind Sie verpflichtet, uns die Geräte zur Abholung zur Verfügung zu stellen. Holen wir die Geräte nicht ab, gilt dies nicht als stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses, welches ausdrücklich ausgeschlossen wird. Setzen Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses den Gebrauch der Geräte fort, nutzen Sie diese insbesondere zu Zwecken der Abrechnungserstellung, stehen uns die in § 546a BGB bezeichneten Ansprüche auf Entschädigung zu. Der Auftraggeber tritt im Voraus alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau oder der sonstigen Verwertung der gelieferten Waren an uns zur Sicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ab. Auf Verlangen von uns gibt der Auftraggeber die Abtretung dem Drittschuldner bekannt, erteilt uns alle zur Geltendmachung Ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte und händigt die Unterlagen aus. 

§ 10 Geräteaustausch und Gerätemontage

Sie haben die Voraussetzungen für die ungehinderte Montage bzw. den Austausch in einem Arbeitsgang zu schaffen. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, Einbaustellen vorzubereiten, einschließlich etwaig notwendiger Eingriffe in Rohrleitungen sowie deren Beschriftung oder Kennzeichnung in sonstiger geeigneter Weise hinsichtlich Systemfunktion und Fließrichtung. Zudem muss eine freie Zugänglichkeit der Montagestelle, funktionierende Absperrvorrichtungen und ausreichend fixierte Rohrleitungen im Montagebereich gewährleistet sein. Soweit für die Montage oder den Austausch unserer Geräte ein Eingriff ins Rohrleitungsnetz notwendig ist, müssen Sie diesen Eingriff auf Ihre Kosten bei einem Fachhandwerker beauftragen. Die Montagetermine werden jedem Nutzer – mindestens jedoch dem zuständigen von Ihnen gewählten Ansprechpartner vor Ort – durch das Versenden von elektronischen Benachrichtigungen über Mail oder App mindestens acht Tage zuvor angekündigt. Bei einer erfolglosen Anfahrt aufgrund Nichtöffnen der notwenigen Türen und Zugänge oder aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 zzgl. USt. je Einheit in Rechnung zu stellen. Für Folgen einer nicht erfolgten Montage haften wir nicht. Die Montage erfolgt nach Einschätzung der uns bekannten und gemäß den jeweils gültigen technischen Vorschriften. Sie erklären sich damit einverstanden, dass bei Montage von Heizkostenverteilern der Lack an Heizkörpern entfernt und Schweißbolzen gesetzt werden. Hierbei ist eine Rückstandslose Demontage ausgeschlossen und Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir auch bei Beendigung des Mietverhältnisses Lackschäden am Heizkörper nicht entfernen oder beheben. AssetEnergy haftet nicht für Schäden, die aufgrund ordnungsgemäßer De-/Ummontage von Geräten notwendigerweise, d.h. ohne Verschulden, entstehen. Im Falle eines Wasserschadens nach der Montage eines Wasser- oder Wärmemengenzählers, haften wir nicht aufgrund defekter oder undichter Anschlussstellen. Bei Mängeln, die im direkten Zusammenhang mit der Montage festgestellt werden, hat der Auftragsgeber uns dies umgehend zu melden. Eine Besichtigung und Prüfung des Schadens behalten wir uns vor und ist vom Auftraggeber stattzugeben. 

§ 11 Besondere Geschäftsbedingungen für den Rauchwarnmelder-Service

Wir bieten folgende Leistungen in Bezug auf die Überprüfung der Rauchwarnmelder (im Folgenden als RWM bezeichnet) an: § 11.1 Für Funk-Rauchwarnmelder wird mindestens einmal im Jahr (+ 3 Monate) eine Inspektion durchgeführt, um sicherzustellen, dass Brand- und Rauchentwicklung frühzeitig erkannt und gemeldet werden, ohne dass die Wohnung betreten werden muss. Hierbei wird eine Ferninspektion über die aktivierten Funkschnittstellen durchgeführt, ohne dass eine persönliche Inaugenscheinnahme notwendig ist. Diese Inspektion prüft, ob der RWM ordnungsgemäß montiert ist, ob seine internen Systeme einwandfrei funktionieren und ob der Raucheintritt durch Veränderungen im oder um den Melder herum innerhalb von mindestens 0,5 m eingeschränkt ist. Falls aufgrund von spezifischen Umgebungsbedingungen des RWM eine ausreichende automatische Umfeldkontrolle nicht möglich ist, wird der Kontrollradius des RWM entsprechend reduziert. Sollte dies nicht ausreichend sein, wird diese Funktion deaktiviert, und der Kunde wird über die Deaktivierung informiert. In diesem Fall wird eine Umfeldkontrolle durch Inaugenscheinnahme zu den dann aktuellen Preisen durchgeführt. § 11.2 Die Inspektion von nicht-funkenden Rauchwarnmeldern sowie allen Fremd-Rauchwarnmeldern wird ausgeschlossen. § 11.3 Die Durchführung und Ergebnisse unserer jährlichen Überprüfungen gemäß Ziffer 1 werden dokumentiert und für mindestens zwei Jahre archiviert. Der Kunde wird über die jährlichen Überprüfungen sowie über alle relevanten Tätigkeiten, die sich aus den Inspektionen ergeben haben, informiert. § 11.4 Wir sind nicht für die Alarmierung der Feuerwehr und/oder anderer Rettungskräfte im Alarmfall verantwortlich. Die Verantwortung für die Alarmierung der Rettungskräfte liegt bei den Personen, die das Alarmsignal des RWM hören, in der Regel also den Nutzern der Wohnungen oder auch den Nachbarn oder dem Kunden selbst. Der Kunde wird darauf hingewiesen und informiert auch die aktuellen und nachfolgenden Nutzer der Wohnungen über diese Verantwortung. Wir übernehmen demzufolge keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Rettungskräfte zu spät oder gar nicht alarmiert werden, es sei denn, wir haben dies vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten. § 11.5 Damit wir die Funktionsfähigkeit der RWM prüfen können, ist es erforderlich, dass das Objekt entweder mit den von uns angebotenen RWM oder mit von uns freigegebenen Fremd-RWM ausgestattet ist. Falls es aus Gründen, die nicht von uns zu verantworten sind, unmöglich oder unzumutbar ist, diese Anforderungen zu erfüllen, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen. Sollten RWM beispielsweise aufgrund von Renovierungen demontiert werden, müssen sie anschließend an ihrer ursprünglichen Position wieder angebracht werden. § 11.6 Für den Fall einer Wohnungsüberprüfung zur Überprüfung der Rauchwarnmelder werden wir den Termin mindestens 14 Tage im Voraus angemessen ankündigen. Wenn es sich um leerstehende oder unbewohnte Einheiten handelt, wird der Kunde uns zum angegebenen Zeitpunkt den Zugang gewähren. Sollte eine Überprüfung zum angegebenen Termin nicht möglich sein, werden wir einen zweiten Termin zur Überprüfung vereinbaren, jedoch nicht vor Ablauf weiterer 14 Tage, und dies in Textform ankündigen. Dasselbe gilt, wenn wir die Wohnung für Tätigkeiten betreten müssen, die aus den Überprüfungen resultieren. § 11.7 Wir informieren unseren Kunden nach Abschluss der jährlichen Prüfungen und gegebenenfalls resultierenden Tätigkeiten über das Ergebnis im Detail. Wir teilen mit, welche Prüfungen ohne Beanstandungen durchgeführt wurden, welche Prüfungen Beanstandungen aufwiesen und welche Geräte ausgetauscht wurden. Zudem informieren wir über die Nutzeinheiten, bei denen aufgrund von nicht funktionierenden Rauchwarnmeldern (RWM) kein Zugang möglich war. Falls wir während der beiden Termine keinen Zugang zu bestimmten RWM haben und somit keine Überprüfung durchführen konnten, ist es alleinige Verantwortung des Kunden, diese zu überprüfen. Sollte der Kunde wünschen, dass wir nach dem zweiten Termin weitere Versuche unternehmen, die RWM zu überprüfen, wird er uns hierfür gesondert beauftragen und gemäß der dann gültigen Preisliste entlohnen müssen. Gleiches gilt für den Fall, dass wir für aus den Prüfungen resultierende Tätigkeiten Zugang zur Wohnung benötigen, diesen jedoch nicht erhalten haben. § 11.8 Wenn es notwendig oder zweckmäßig ist, dass wir direkt mit den Bewohnern der betroffenen Wohnung in Kontakt treten, um unsere Dienstleistungen zu erbringen, wird der Kunde uns ihre Kommunikationsdaten zur Verfügung stellen. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt gemäß dem jeweiligen Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen dem Kunden und uns. Der Abschluss dieses Vertrages liegt gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung beim Kunden. § 11.9 Wenn der Kunde beabsichtigt, die Raumnutzung (insbesondere in Bezug auf Schlafräume) zu ändern oder bauliche Veränderungen vorzunehmen (einschließlich (nahezu) raumhohen Gegenständen/Vorhängen), ist er verpflichtet, uns dies schriftlich mitzuteilen. Um die erforderlichen Informationen über die Wohnungen zu erhalten, wird der Kunde die Wohnungsmieter über den Zweck und die Schutzziele der Installation von Rauchwarnmeldern informieren, insbesondere in den vom Gesetz vorgeschriebenen Räumen, und sie anweisen, ihn über die genannten Änderungen zu informieren. Der Kunde kann uns entgeltpflichtig beauftragen, die Montagesituation zu prüfen und gegebenenfalls weitere Rauchwarnmelder zu installieren oder vorhandene Rauchwarnmelder umzumontieren.

§ 12 Haftung

Die Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ausgenommen sind Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz, aus Arglist und Ansprüche für Verletzung des Lebens, Körper oder Gesundheit. Für Folge- und Vermögensschäden wird die Haftung gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Falle den Auftragswert begrenzt. 

§ 13 Vertragsdauer/Kündigung

Die Vertragslaufzeit gilt als Festlaufzeit und entnehmen Sie den mit Ihnen geschlossenen Verträgen. Die Laufzeit der Mietverträge beginnt bei der Montage und die Verträge werden für die individuell vereinbarten Laufzeiten abgeschlossen. Die Verträge verlängern sich jeweils um den selben Zeitraum. Die Laufzeitverlängerung gilt nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und die vereinbarte Vertragslaufzeit mindestens 10 Jahre beträgt; in diesem Fall verlängern sich die Verträge nach Ablauf der Erstlaufzeit jeweils lediglich um 8 Jahre. Der Auftraggeber kann während des letzten Jahres einer jeweiligen Vertragslaufzeit von Mietverträgen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Gerätemietvertrags sind wir berechtigt, unsere Leistungen einzustellen und die bis zum Ende der regulären Laufzeit geschuldete Vergütung/Gerätemiete sofort in Rechnung zu stellen. Die Dienstleistungsverträge verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeiten von einem der Vertragspartner gekündigt werden. Wird ein Dienstleistungsvertrag zum Ende der Abrechnungsperiode ordentlich gekündigt, erstellen wir für Sie für diese Abrechnungsperiode noch die Abrechnung und erbringen die dazugehörigen Leistungen. Eine Kündig bedarf der Schriftform. Das außerordentliche Kündigungsrecht bei Tod des Auftraggebers gemäß § 580 BGB und das Kündigungsrecht des § 648 Satz 1 BGB ist wird beiderseits ausgeschlossen.

§ 14 Datenschutz

Wir beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und gehen davon aus, dass Sie sich ebenfalls Ihren Nutzern gegenüber Datenschutzkonform verhalten. Wir verweisen zu diesem Punkt auf die jeweils gültige Datenschutzerklärung unter www.assetenergy.de/datenschutz sowie die ggf. gesondert zur Verfügung gestellten Erklärungen. Soweit wir für Sie im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung als Auftrags-Datenverarbeiter tätig werden, gilt im Übrigen die mit Ihnen getroffene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung.

§ 14 Gerichtsstand

Mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen wird Memmingen als Gerichtsstand vereinbart.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen mit uns abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Im Falle eines Kaufvertrags beginnt diese 14-tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beginnt diese 14-tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, beginnt die 14-tägige Frist ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die

Firma AssetEnergy GmbH
Schlachthofstr. 61
87700 Memmingen
Telefon: 0821 660 96 310, E-Mail: info(at)assetenergy.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählthaben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die im Lieferschein angegebene Anschrift oder, sofern dieser nicht mehr vorliegt, an AssetEnergy GmbH , Schlachthofstr. 61, 87700 Memmingen zurückzusenden oder zu übergeben. Der Sendung ist eine Kopie des Lieferscheins beizufügen.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ihre AssetEnergy GmbH