Legionellenprüfung
Legionellen im Trinkwasser ist ein großes Problem für die Gesundheit. Wir klären auf, worauf Sie achten müssen und welche Dienstleistungen wir Ihnen anbieten.
Wie oft muss die Legionellenprüfung durchgeführt werden?
Die deutsche Trinkwasserverordnung schreibt die regelmäßige Durchführung von Legionellenprüfungen, auch als Legionellen Test oder Trinkwasserprüfung bezeichnet, vor. Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern und Anlagen, in denen Wasser für gewerbliche, jedoch nicht öffentliche Zwecke verwendet wird, ist eine Wasseranalyse alle drei Jahre erforderlich.
In anderen Fällen, wie beispielsweise öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Schulen, Kindergärten oder Verwaltungsgebäuden mit zentraler Warmwasserversorgung, ist eine jährliche Prüfung vorgeschrieben, es sei denn, das Gesundheitsamt ordnet eine andere Frequenz an.
Regelmäßige Kontrolle durch uns.
Unsere Fachkräfte sind erfahren und qualifiziert und können sichere Legionellenprüfungen für alle gängigen Anlagen und Systeme durchführen. Zudem sind sie mit den aktuellen Bestimmungen und Vorschriften vertraut, um sicherzustellen, dass die Wasserqualitätskontrollen den geltenden Standards entsprechen.
Was muss bei einer Legionellenprüfung beachtet werden?
Um das Legionellenrisiko zu minimieren und den Legionellenschutz zu gewährleisten, müssen Legionellenprüfungen gemäß der Trinkwasserverordnung an mindestens drei Stellen durchgeführt werden. Diese Prüfungen dienen der Legionellenvorsorge und tragen zur Aufrechterhaltung der Wasserqualität bei. Es ist von großer Bedeutung, dass diese Vorschriften strikt eingehalten werden, um möglichen Legionellenbefall zu verhindern.
Die entnommenen Wasserproben werden von einem qualifizierten Labor auf Legionellen untersucht, um die Wasserqualität zu überprüfen und potenzielle Legionellenbefälle zu identifizieren. Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht festgehalten, der dem örtlichen Gesundheitsamt gemeldet wird. Durch diese Maßnahmen wird das Legionellenrisiko reduziert und die Sicherheit des Trinkwassers gewährleistet.
Legionellenbefall. Was tun?
Im Falle einer festgestellten Legionellenkontamination ist es die unverzügliche Pflicht des Vermieters oder Eigentümers, das örtliche Gesundheitsamt zu informieren. Basierend auf dem gemeldeten Befund kann das Gesundheitsamt anschließend gezielte Maßnahmen zur Risikominimierung und Beseitigung des Legionellenbefalls anordnen.
Checkliste bei Legionellenbefall
Information angeschlossenen Verbraucher: Bewohner, Nutzer und Eigentümer werden über hohe Legionellenkontamination und Verhaltensregeln informiert.
Erstellung einer Gefährdungsanalyse: Gefährdungsanalyse ist bei Überschreitung des Maßnahmewertes für Legionellen unverzüglich durchzuführen.
Leitungsspülung und Desinfektion: Warmwasserleitungen werden gespült und ggf. thermisch desinfiziert.
Durchführung der ersten und zweiten Nachuntersuchung (NU): Zwei Nachuntersuchungen des Warmwassersystems werden durchgeführt.