Digitale Nebenkostenabrechnung –
einfach, transparent, flexibel
Als wichtiger Bestandteil des Mietverhältnisses stellt die Nebenkostenabrechnung ein Dokument dar, das die Kosten einer Immobilie auf alle Mieter verteilt. Dazu zählen typischerweise Kosten für Wasser, Strom, Müllabfuhr sowie Versicherungen. Unser digitaler Abrechnungsservice unterstützt Sie bei der Erstellung und der automatisierten Zustellung an Ihre Mieter.
Was ist eine Nebenkostenabrechnung?
Die Nebenkostenabrechnung ist die jährliche Aufstellung aller Betriebskosten, die ein Vermieter auf seine Mieter umlegt. Sie gibt einen transparenten Überblick darüber, welche Kosten im Laufe des Jahres angefallen sind. Dazu zählen unter anderem:
Heiz- und Warmwasserkosten
Allgemeinstrom und Gebäudereinigung
Hausmeisterdienste
Gartenpflege
Müllabfuhr
Einfach online Kosten eintragen und abrechnen lassen.
Mit uns vereinfachen und beschleunigen Sie den Vorhang der Nebenkostenabrechnung und vermeiden Fehler, indem wir die Daten und Berechnungen automatisch überprüfen. Darüber hinaus trägt unsere Software dazu bei, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Abrechnungen gegenüber Ihren Mietern zu erhöhen.
Nebenkostenabrechnung mit AssetEnergy
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Überprüfung aller Abrechnungen
Nebenkosten und Betriebskosten. Wo ist der Unterschied?
In Deutschland werden die Begriffe „Betriebskostenabrechnung“ und „Nebenkostenabrechnung“ oft synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Kostenkategorien abdecken können.
Betriebskostenabrechnung: Diese Abrechnung beinhaltet die Kosten, die dem Vermieter durch das Eigentum am Gebäude und Grundstück entstehen. Das sind zum Beispiel Kosten für Grundsteuer, Versicherungen, Gartenpflege, Reinigung, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausmeister, Beleuchtung, Wasserversorgung und -entsorgung etc. Diese Kosten werden in der Regel auf die Mieter umgelegt, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
Nebenkostenabrechnung: Dieser Begriff wird oft als Oberbegriff für alle Kosten verwendet, die zusätzlich zur Grundmiete anfallen. In diesem Sinne umfasst die Nebenkostenabrechnung sowohl die Betriebskosten als auch die Heizkosten und Warmwasserkosten. Manchmal wird der Begriff jedoch auch synonym zu Betriebskostenabrechnung verwendet.
Bei beiden Arten von Abrechnungen muss der Vermieter den Mieter jährlich über die anfallenden Kosten informieren. Diese Abrechnungen müssen transparent sein und bestimmte formelle Kriterien erfüllen. Mieter haben das Recht, die Abrechnungen zu überprüfen und bei Unklarheiten oder Fehlern Einspruch einzulegen.
Worauf muss geachtet werden?
Es ist wichtig, dass sowohl der Vermieter als auch der Mieter die Nebenkostenabrechnung sorgfältig prüfen. Auf diese Weise können Unstimmigkeiten vermieden werden und es kann sichergestellt werden, dass alle Kosten korrekt berechnet werden.
Der Mieter hat Recht auf die Einsichtnahme von Rechnungen und Belegen und kann im Zweifel Einspruch gegen die geforderten Kosten erheben.

Rechtssicher & zuverlässig
Eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung ist ein wichtiger Bestandteil des Vermietungsgeschäfts und sollte sorgfältig und korrekt durchgeführt werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Als Mess- und Abrechnungsunternehmen übernehmen wir diese Aufgabe für Sie und kümmern uns um eine rechtssichere Verteilung der Nebenkosten.
Welche Kosten können umgelegt werden?
Um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen, ist § 2 der Betriebskostenverordnung als Grundlage heranzuziehen. Der Eigentümer kann in der Abrechnung nur Kosten verrechnen, die ihm regelmäßig durch das Grundstück oder den Gebrauch des Gebäudes entstehen. Einmalige Kosten werden hingegen nicht als Betriebskosten betrachtet. Gemäß der Betriebskostenverordnung können folgende Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies entsprechend im Vertrag vereinbart wurde:
- Grundsteuer
- Gebäudeversicherungen
- Gartenpflege
- Innen- und Außenbeleuchtung
- Treppenhausreinigung
- Straßenreinigung / Müllabfuhr
- Aufzugkosten
- Kosten für Heizung und Warmwasser (warme Betriebskosten)
- Prüfkosten Elektroinstallationen
- Antennenanlagen, Kabel (Fernsehen)
- Waschraum (Strom, Wasser)
- Reinigung Dachrinnen, Lichtschächte
- Wartung von Rauchabzugsanlagen, Blitzschutzanlage, Wartung von Rauchwarnmeldern & Feuerlöschern
- Dachrinnenbeheizung
- Hausmeister
- Sonstige Betriebskosten (sofern im Mietvertrag vereinbart)
Schon gewusst?
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Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die einem Vermieter für ein Gebäude entstehen und die er auf die Mieter umlegen kann. Nebenkosten sind ein Synonym dafür und werden oft im Mietvertrag verwendet.
Kurz gesagt: Betriebskosten = Nebenkosten.
Zu den Nebenkosten gehören zum Beispiel: Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten, Müllabfuhr, Hausmeisterdienste, Versicherungen, Gartenpflege, Gebäudereinigung und Allgemeinstrom. Alles, was regelmäßig anfällt und im Mietvertrag vereinbart ist, kann umgelegt werden.
Smart-Metering bezeichnet den Einsatz intelligenter Messsysteme (Smart Meter), die Verbrauchsdaten automatisch aufzeichnen und übertragen. Ziel ist Transparenz, Effizienz und eine einfachere Nebenkostenabrechnung für Vermieter und Mieter.
Smart-Metering nutzt digitale Zähler, die den Verbrauch von Strom, Gas oder Wasser automatisch erfassen und übertragen. Dadurch können Abrechnungen schneller, genauer und oft in Echtzeit erstellt werden.
Die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen richtet sich nach den §§ 556 bis 556b BGB sowie der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Vermieter müssen die Abrechnungen transparent, nachvollziehbar und prüfbar erstellen.
Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter vorliegen (§ 556 Abs. 3 BGB). Verspätete Abrechnungen können Ansprüche auf Nachzahlungen beeinträchtigen.
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